Gesetzentwurf für Autonomes Fahren in Deutschland

Gesetzentwurf für Autonomes Fahren in Deutschland
Andreas Scheuer zur Teststreckeneroeffnung Berlin

Gestern beschloss das Kabinett das Gesetz für Autonomes Fahren.

Das von Verkehrsminister Scheuer eingebrachte Gesetz für autonomes Fahren soll Deutschland an die Spitze katapultieren, beweist aber nur den sinnlosen Aktionismus der aktuellen Bundesregierung und vor allem das überhastete Verhalten des Verkehrsministers Andreas Scheuer, der schon bei der Vernetzungsfrage keine gute Figur machte. Die Digitalisierung liegt in seinem Ressort und hier ist Deutschland bekanntlich weit abgeschlagen.

Andreas Scheuer zur Teststreckeneroeffnung

Andreas Scheuer zur Teststreckeneroeffnung Berlin

Das Gesetz für autonomes Fahren in Deutschland

Schon der erste Anlauf für das Gesetz bot mehr Entsetzen denn Gesetztes, denn die Fahrzeugdaten sollten verschiedenen Polizeibehörden zugeschanzt werden, was glücklicherweise vom Justizministerium verhindert wurde. Doch man bemerkt noch einen Nachhall dessen.

Auch 2017 beeilte man sich mit einem Gesetz für die Teilautonomie, das nie zur Anwendung kam. Der damalige Verkehrsminister Dobrindt verursachte diese Zeit- und Geldverschwendung, die wegen der UN-Regelung zur Makulatur geriet. Wäre es zur Anwendung gekommen, hätte es vor allem Gerichte beschäftigt. Der Gesetzentwurf soll als Übergangsregelung dienen, bis es eine international einheitliche Herangehensweise geben wird, die Deutschland übernehmen muss.

Mit dem neuerlichen Gesetz will man Fahrzeugen der Stufe 4 auf die Straße verhelfen. Diese Stufe bedeutet, dass das Fahrzeug fast alle Strecken absolviert. So kann man sich während der Fahrt um andere Dinge kümmern. Bei Level 3 ist das kurzzeitig möglich, bei Level 4 sollte es über weite Strecken so sein.

Das neue Gesetz würde Deutschland zum ersten Land machen, wo man diese Fahrzeuge betreiben darf, so die Aussage des Verkehrsministeriums. Bis 2022 will man damit autonome Fahrzeuge zulassen. Diese sollen dann aber nur auf ausgewiesenen Strecken fahren, was Level 4 etwas ad absurdum führt. Konkrete Regelungen soll es aber sowieso nicht geben, was an das Gesetz von 2017 erinnert und wegen der Unausgegorenheit die Gerichte beschäftigen wird.

Konkret will man autonome E-Shuttles, Güterfahrzeuge und autonomes Parken (Valet-Parking) ermöglichen. Derzeit braucht man für jede Inbetriebnahme eine Sondergenehmigung, die vom Land ausgestellt wird. Künftig wird das von Bundeskraftfahramt ausgestellt.

Das Gesetz soll die technische Seite der Fahrzeuge bezüglich der Beschaffenheit und der Ausrüstung regeln, das Prüfverfahren für die Betriebserlaubnis untersuchen und die Pflichten der Fahrzeuge und Personen festzurren. Des Weiteren ordnet das Gesetz die Datenverarbeitung und erlaubt die Aktivierung von Systemen über die Typgenehmigung. Auch die Vorschriften werden damit etabliert.

Was steht konkret im Gesetzentwurf drin?

Die Hersteller sollen dem Gesetzentwurf für die Erreichung des Ziels 300.000 Euro pro Jahr aufwenden, während “gewerbliche Halter von Kraftfahrzeugen mit autonomer Fahrfunktion in Höhe von ca. 10,5 Mio.Euro jährlich und ca. 2 Mio. Euro einmalig” aufwenden müssen. Der Bund schießt jährlich 1,2 Millionen und die Länder jährlich 400.000 Euro aus Steuermitteln hinzufügen. Ein Antrag für die Hersteller kostet jährlich 500.000 Euro und für die Nutzenden von ca. 400.000 Euro.

Die Fahrzeuge müssen so designt sein, dass keine Gefahr von ihnen ausgeht und wenn das nicht erreichbar ist, muss ein “risikominimalen Zustand” erreicht werden. Dies gilt explizit bei technischen Schwierigkeiten.

Die Fahrenden müssen die technische Aufsicht erfüllen, sobald dies vom Fahrzeug angemahnt wird. Die Hersteller müssen nachweisen, dass die Architektur der Systeme vor Angriffen gesichert ist und eine Funkverbindung ausreichend ist, was im Funkloch schwer sein wird. Solche Cyberattacken müssen umgehend gemeldet werden.

Die Haltenden müssen u.a. die FahrzeugID, die Positionsdaten, die Nutzung der Fahrfunktion, die alternativen Fahrmanöver, die Softwareaktualisierung, die Wetterdaten, die Vernetzungsmöglichkeit, die versammelten Systeme und die Geschwindigkeit speichern. Auf Verlangen sind diese doch weitreichenden Daten an das Kraftfahrt-Bundesamt zu übermitteln.

Gespeichert werden außerdem Eingriffe, Unfall- und Beinahe-Unfall-Daten, unvorhergesehenes Verhalten und Störungen. Die Privatsphären-Einstellungen müssen deutlich kommuniziert werden.

Die Daten können für Forschung und entsprechenden Behörden geteilt werden. Ob dazu auch Strafverfolgungsbehörden gemeint sind, ist nicht eindeutig ausgeschlossen, da die Polizei auch mit dem Verkehr zu tun hat. Zumal auch bei Sicherheitsbelangen eine behördliche Mitwirkungspflicht der Hersteller und Haltenden erforderlich wird.

Tests auf Straßen muss das Kraftfahrt-Bundesamt genehmigen und es braucht eine Aufsichtsperson dafür. Die automatisierten Fahrzeuge müssen zudem kenntlich gemacht werden.

Bei der Versicherung steht im Gesetz: “Der Halter eines Kraftfahrzeugs mit autonomer Fahrfunktion im Sinne des § 1d des Straßenverkehrsgesetzes ist verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung gemäß Satz 1 auch für eine Person der Technischen Aufsicht abzuschließen und aufrechtzuerhalten.”

Link zum Gesetzentwurf

Besonders apart ist die Tatsache, dass die KI nicht dazulernen soll, was die Idee einer KI ist und nur so funktioniert die Technik. Denn man muss schnell reagieren. Aber beim Verkehrsministerium sieht man das nicht vor, sondern die Updates müssen durch das Kraftfahrt-Bundesamt genehmigt werden. Derart ist das Konzept der KI ad absurdum geführt.

Solche Fahrzeuge müssten extra für Deutschland anders konzipiert werden, was kaum wirtschaftlich sein dürfte. So müssten die GM-VW-Modelle jeweils nach Land anders aufgestellt sein. Auch die Frage der Haftung ist mit der Haftpflichtversicherung abgegolten. Das wird sicherlich noch einige Richtende Zeit kosten. Explizit will das Gesetz die Mobilität im ländlichen Raum fördern, aber auch hier fällt dem Verkehrsminister das mit den Funklöchern auf die Füße, denn der Ausbau dessen fällt ebenfalls in dessen Ressort.

Deutschland ist in puncto autonomes Fahren nicht die Nummer 1, auch wenn das Scheuer-Dokument das so andeutet. Das Gesetz wird m.E. vor allem die Gerichte beschäftigen und eine Haftpflicht nimmt die Hersteller deutlich aus der Verantwortung, wie ich finde.

David Fluhr

Ich schreibe seit 2011 über das Thema Autonomes & Vernetztes Fahren. Ich habe Sozialwissenschaften an der HU Berlin studiert und bin seit 2012 selbstständiger Journalist. Kontakt: mail@autonomes-fahren.de

Das könnte dich auch interessieren …

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Ads Blocker Image Powered by Code Help Pro

Ads Blocker Detected!!!

We have detected that you are using extensions to block ads. Please support us by disabling these ads blocker.

Powered By
Best Wordpress Adblock Detecting Plugin | CHP Adblock