Autonomes Fahren Gesetzt stockt: Datenschutz
Wem gehören die Daten? Diese Frage lässt das Gesetz für das Autonome Fahren in Deutschland stocken.
Deutschland will sich mit einem Gesetz zum Betrieb autonomer Fahrzeuge an die Spitze der Länder stellen, in denen das autonome Fahren entwickelt wird. Ob das reichen wird, darf bezweifelt werden, aber zunächst scheitert der Gesetzentwurf an der Frage des Datenschutzes.
Derzeit, und das wird von vielen Seiten kritisiert, sitzen die Hersteller auf dem Datenschatz, den deren Kundschaft generiert. Dabei hieß es einst, die Fahrenden hätten die Datenhoheit. Doch der Verkehrsminister Andreas Scheuer von der CSU sieht das anders.
Der Entwurf liegt schon seit Oktober letzten Jahres vor und will personenbezogenen Daten, die während des autonomen Fahrmodus, wie die Bewegungsmuster der Gefahrenen, erfassen. Ein Schutz der Daten war nicht vorgesehen. Aber das Justizministerium stellt sich gegen den Entwurf des Verkehrsministeriums.
Diese gesammelten Daten würden dann vom KBA der Polizei und dem Verfassungsschutz zur Verfügung gestellt werden. Dabei hatte die Ethik-Kommission zum autonomen Fahren vor allem den Datenschutz in den Vordergrund geschoben. Dementsprechend befürwortet das SPD-geführte Justizministerium eine Datensouveränität, wobei die Fahrenden die Hoheit behalten und es nur für Gemeinwohlzwecke eine Erhebung von nicht personenbezogenen Daten geben soll, denn nur so sei man mit der DSGVO konform. Acuh die Fahrenden dürfte man dementsprechend die Daten nicht vorenthalten.
Ob die Daten per Flotte oder per Privatfahrzeug oder für Shuttles gesammelt werden sollen, ist Teil der Diskussion um das Gesetz, dessen Verabschiedung in dieser Legislaturperiode schwer sein wird.
Die Autoindustrie macht derweil Druck und VDA-Chefin Müller stellt den Datenschutz hinter die Wettbewerbsfähigkeit.