Gesetz für Autonomes Fahren in Deutschland
Auch der Bundesrat hat seine Zustimmung zum Gesetz von Dobrindt für Autonomes Fahren in Deutschland gegeben.
Mit dem Bundestag hatte der Entwurf von Ende März die erste Hürde genommen, mit dem Bundesrat nun auch die zweite. Die Länderkammer beschloss das Gesetz zum automatisierten Fahren.
Nun ist es bereits in Kraft zu treten und beschließt die Gleichstellung von Computern und Menschen hinter dem Steuer. Damit ist das Betreiben von Hochautonomen Fahrzeugen in Deutschland erlaubt worden. Explizit sieht das Gesetz vor, dass wenn das Auto über eine entsprechende Funktion verfügt, man die Hände vom Lenkrad nehmen darf.
Dobrindt reagiert damit auf den Wunsch der Autoindustrie, ein solches Gesetz noch in dieser Legislaturperiode zu beschließen. Die Details zum Gesetz, wie der Frage der bestimmungsgemäßen Verwendung wurden nicht näher definiert. Derart ist es immer noch auf dem Level, als es durch den Bundestag ging.
Darin ist auch eine sogenannte Blackbox vorgeschrieben, womit die Frage der Haftung geklärt werden soll. Auch der Datenschutz und die Frage der einseitigen Belastung für die Fahrenden bleibt ungeändert, was wohl künftig die Gerichte bei entsprechenden Unfällen beschäftigen wird.
Die einzelnen Länder bestimmen die Höhe der Haftungssumme und es soll eine Evaluierung des Nutzungsverhaltens geben, die von der Ethikkommission besprochen wird.