Verkehrsgerichtstag in Goslar: Haftung als Thema

Unfallwagen
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Erneut widmet sich der Verkehrsgerichtstag in Goslar dem Thema Autonomes Fahren.

Derzeit findet in Goslar der Verkehrsgerichtstag statt und erneut ist das Thema das Autonome Fahren, wobei man dieses Mal die Frage der Haftung fokussiert. Je nach Profitaussicht wird die Antwort unterschiedlich gesehen. Die Versicherung sieht zuweilen gar keinen Änderungsbedarf, es gilt die Kfz-Versicherung in der jetzigen Form zu erhalten. Die Fahrenden blieben in der Verantwortung. Dabei ist das Stichwort die Gefährungshaftung. Die Autohersteller sehen die Verantwortung zuweilen bei der gesamten Gesellschaft. Aber man plant auch neue Versicherungskonzepte.

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Dabei ist auch die Frage des Datenschutzes von Bedeutung. Dabei spielen die sogenannten Blackboxen eine wichtige Rolle. Diesbezüglich stellt sich allerdings auch die Frage, ob das eigene Auto gegen die Fahrenden “aussagen” darf. Außerdem wollen die Autohersteller die gesammelten Daten nur ungern mit anderen Branchen teilen. Einige Ideen gehen in Richtung eines Treuhänders, der die Daten in die Obhut nimmt.

Nach Ansicht des Rechtsgelehrten Eric Hilgendorf entscheidet das Gericht und dabei stehen die Fahrenden wieder im Fokus. Die Daten der Blackbox müssten dabei Verwendung finden. Ein Gericht in der Schweiz urteilte vor Kurzem ähnlich. Nur weil ein Assistenzsystem vorhanden ist, heißt das nicht, dass man sich darauf verlassen darf.

Wie steht es jedoch um die Verantwortung, wenn das Auto gehackt wurde. Wie kann man das nachweisen oder erkennen? Mit einem gehackten Auto, egal über welchen Automatisierungsgrad es verfügt, darf nicht gefahren werden, so Hilgendorf.

Was ist mit der Produkthaftung der Hersteller? Die Hersteller, so Hilgendorf weiter, würden sich dagegen rechtlich absichern und in die Betriebserklärung reinschreiben, dass man sich weiterhin auf den Verkehr konzentrieren muss. Derart agiert Tesla, dessen Fahrzeug aber auch nur über eine geringe Teilautonomie verfügt. Daher ist der Name Autopilot auch des Öfteren kritisiert worden.

Eine Lösung für den Verkehr in nächster Zeit, solange das wirklich Autonome Fahren nicht existiert, sieht Hilgendorf in eigenen Fahrspuren für diese Fahrzeuge. Den Unterschied zwischen den USA und Deutschland, so Hilgendorf, bestünde im Rechtssystem. In den USA wird etwas auf den Markt gebracht und dann wird an der Technik und den Gesetzen gefeilt. In Deutschland darf etwas erst zugelassen werden, wenn man den rechtlichen Rahmen gesetzt hat.

Das Autonome Fahren soll die Unfallzahlen senken, doch der ADAC rechnet weiterhin mit Unfällen. Denn auch die Systeme würden zuweilen nicht einwandfrei arbeiten. Dabei würde die Versicherung weiterhin eine zentrale Rolle spielen. Jedoch ist die Schuldfrage nach Ansicht der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) zu überdenken. Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) sieht die Hersteller in der Pflicht. Der ADAC spricht sich ebenfalls dafür aus und sieht die Fahrenden nur dann in der Verantwortung, wenn sie das Auto selbst gesteuert haben.

Derart könnte die Schuld bei Unfällen in spe geteilt werden oder es gibt gar keine Schuldigen. Doch wie ist das, wenn es Verletzte oder Tote gibt?

In den meisten Fällen ist man sich darüber einig, dass es Rechtssicherheit geben muss. Diesbezüglich sollte nicht nur das Verkehrs-, sondern auch das Strafrecht angepasst werden. Die Polizei verweist dabei aber auf die Verletzlichkeit von Software oder die Fehler im Kartenmaterial. Bei Fahrlässigkeit könnte dann nicht nur der Hersteller, sondern auch die Softwarefirma zur Verantwortung gezogen werden.

Quellen A und B

David Fluhr

Ich schreibe seit 2011 über das Thema Autonomes & Vernetztes Fahren. Ich habe Sozialwissenschaften an der HU Berlin studiert und bin seit 2012 selbstständiger Journalist. Kontakt: mail@autonomes-fahren.de

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