Gesetzentwurf für Autonomes Fahren in Deutschland

Gesetzentwurf für Autonomes Fahren in Deutschland
Verkehrsminister A Scheuer

Wie Medien berichten gibt, es einen Gesetzentwurf für das Autonome Fahren in Deutschland.

Schon 2017 hatte der damalige Verkehrsminister, Alexander Dobrindt (CSU), ein Gesetz im Eilverfahren durchgewunken, das sich mit der Teilautonomie beschäftigte. Kurz davor war der Ruf der Autoindustrie durch den damaligen Daimler-Chef, Dieter Zetsche, zu vernehmen, die einen rechtlichen Rahmen forderte.

Verkehrsminister A Scheuer

Verkehrsminister A Scheuer

Das Gesetz von 2017 hat nie Anwendungen gefunden und daraus resultierten auch nie Typzulassungen. Der damals angekündigte Audi A8 sollte auf Level 3 herauskommen, doch es gab auch rechtliche Probleme. Derzeit erarbeitet man auf UN-Ebene Zulassungskriterien für die Level-3-Fahrzeuge, sodass das damalige Gesetz überarbeitet werden muss.

Nun hat der aktuelle Verkehrsminister, Andreas Scheuer (CSU), wieder ein Gesetz im Petto. Eigentlich war es bereits für letztes Jahr angekündigt. Dieses Mal soll es um Fahrzeuge bis Level 5 gehen, die nicht in absehbarer Zeit auf die Straße kommen werden. Das Gesetz soll das Testen im öffentlichen Raum reglementieren. Auch die Voraussetzungen dafür, also die Infrastruktur, sollen nach dem Wunsch der Regierung geschaffen werden.

Des Weiteren sollen die Fahrzeuge künftig eine Betriebserlaubnis über das Kraftfahrt-Bundesamt bekommen. Bisher wurden vor allem Forschungs- und Entwicklungsgenehmigungen vergeben, die die Länder ausgaben. Derart könnten die Tests über die Landesgrenzen hinaus stattfinden. Auch Probegenehmigungen würden vom Kraftfahr-Bundesamt vergeben werden.

Es dürfen nur Fahrten während guten Wetters stattfinden, doch wo genau? Bisher gibt es diverse Testfelder, wie das auf der A 9 in Bayern oder in anderen Bundesländern. Nach der Gesetzesvorlage sollen die Testfelder künftig selbst gesteckt werden. Dem muss eine Begutachtung durch die Behörden und Gutachter vorhergehen.

Das Handelsblatt geht davon aus, dass sich diese Regelung an Mobilitätsanbieter richtet, die damit das Mobilitätsangebot erweitern können. Diejenigen, die die Fahrzeuge betreiben, sollen auch die Haftung dafür übernehmen. Eine Fahrzeugprüfung soll alle 90 Tage vorgenommen werden. Der Bericht muss dem Kraftfahrt-Bundesamt übermittelt werden. Zudem muss der TÜV jährlich erneuert werden und etwaiges Prüfungspersonal darf unangemeldet Untersuchungen auf dem Betriebsgelände vornehmen.

In dem Gesetzentwurf ist eine “technische Aufsicht” vorgesehen. Ob das eine Person im Fahrzeug oder eine Funkverbindung meint, ist nicht ganz klar. Diese Aufsicht soll Auskunft über das Angebot geben. Diese Aufsicht muss eine technisch versiert sein und über entsprechende Qualifikationen verfügen. Eine Fernsteuerung wird aber ausgeschlossen.

Bezüglich der Versicherung reicht eine Haftpflichtversicherung für den Betrieb. Diese Meinung vertrag die Versicherung Allianz schon lange.

Der Entwurf, so das Handelsblatt weiter, soll Deutschland in diesem Bereich in Führung bringen. Doch es wirkt wie das Vorhaben von 2017, übereilt und ohne internationale Abstimmung. Selbst bei der Vernetzung grätsche Scheuer dazwischen, sodass noch nicht mal eine Rechtssicherheit zu diesem Standard gegeben ist.

David Fluhr

Ich schreibe seit 2011 über das Thema Autonomes & Vernetztes Fahren. Ich habe Sozialwissenschaften an der HU Berlin studiert und bin seit 2012 selbstständiger Journalist. Kontakt: mail@autonomes-fahren.de

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