Tesla: Autopilot-Begriff vor dem Landgericht München

Tesla: Autopilot-Begriff vor dem Landgericht München

Der E-Auto Pionier wird vor dem Landgericht in München wegen irreführender Werbung verklagt.

Die Klage hat die Wettbewerbszentrale eingereicht gegen Tesla. Die Begründung liegt im Namen des Systems Autopilot, das von vielen Seiten als irreführend kritisiert wird. Der Autopilot würde ansinnen, dass das Auto von selbst fahren kann, wenn es einen Autopilot hat. Doch dem ist nicht der Fall.

Tesla

Im Herbst letzten Jahres wurde eine Unterlassungsklage angestrengt. Dabei wurde auch argumentiert, dass die Systeme für Europa nicht zulassungsfähig seien. Tesla würde aber mit dem System Autopilot werben, als würde es um tatsächlich Autonomes Fahren gehen. Auch das FSD-System (Full Selfdriving) erweckt diesen Eindruck, der aber nicht gerechtfertigt ist.

Der Hersteller schreibt auf seiner Seite, die man bereits letztes Jahr ‘entschärft‘ hatte, dass der Mensch jederzeit die Überwachung des Fahrzeugs gewährleisten muss. Dafür müssen die Hände am Lenkrad sein. Ist dem nicht der Fall, wird man gewarnt.

Ob es eine unerlaubte Werbung ist oder nicht, muss nun das Landgericht in München entscheiden. Die Wettbewerbszentrale zielt auf eine Namensänderung ab, da es andere Hersteller unverhältnismäßig benachteilige. Nach unbestätigten Gerüchten sollen hinter der Klage die deutschen Hersteller wie Audi, BMW, Daimler oder Volkswagen  stehen. Sie sind, wie 1.200 andere Firmen, Mitglieder der Wettbewerbszentrale. Ein treibendes Unternehmen hinter der Klage wird nicht genannt.

Schon in der Vergangenheit hatte die Wettbewerbszentrale einige Schlachten gegen Tesla gewonnen. Die Werbung mit “geschätzten Einsparungen” sind genauso verboten worden, wie ein falscher Preis für das Model S.

Dass Teslas Autopilot in den USA mehr kann, liegt auch an der Zulassung der Fahrzeuge. In Europa muss zunächst der Beweis für die Funktion eingereicht werden, in den USA darf man erst mal machen, solange es keine Klagen gibt. Doch diese kamen nicht erst mit den tödlichen Unfällen. Bei der Überprüfung des Systems im Zusammenhang mit den Unfällen, assistierte das NTSB eine fehlende Sicherheitskultur.

David Fluhr

Ich schreibe seit 2011 über das Thema Autonomes & Vernetztes Fahren. Ich habe Sozialwissenschaften an der HU Berlin studiert und bin seit 2012 selbstständiger Journalist. Kontakt: mail@autonomes-fahren.de

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