Tesla auch in Deutschland verklagt
Der Autobauer Tesla wurde auch in Deutschland u.a. wegen des Autopiloten verklagt.
In den USA gibt es immer wieder Probleme wegen des Begriffs Autopilot für Tesla. Verbraucherschutzorganisationen in den USA haben Tesla diesbezüglich auch schon verklagt. Die Organisation Consumer Watchdog spricht dabei sogar von einem Sicherheitsrisiko. Mit aktuellen Zahlen hat Tesla jüngst dagegen agiert und erklärt, dass das System die Sicherheit steigern würde.
In anderen Klagen geht es aber auch um den Begriff des Autopiloten, der irreführend wäre und implizieren würde, dass das Auto tatsächlich von selbst fahren könnte. Das tut es aber nicht. Schon 2016 forderte das KBA Tesla auf, den Namen nicht mehr zu benutzen. Doch Tesla blieb dabei und konterte mit einer eigenen Studie zum Begriff. Danach sei es überhaupt nicht verwirrend.
Nun sieht sich Tesla einer neuerlichen Klage ausgesetzt und diese wird in Deutschland verhandelt. Wie Medien berichten, ist eine Klage vor dem Landgericht in München wegen unlauteren Wettbewerbs anhängig. Dabei geht es um die Begriffe Autopilot, Herbeirufen und automatisches Fahren innerorts.
Der Autopilot bezeichnet das Assistenzsystem, Herbeirufen meint den erst kürzlich aktualisierten Summon, der einige Blechschäden verursacht hat, und Tesla deute an, dass deren Fahrzeuge innerhalb der Stadt tatsächlich von selbst fahren könnten. Schon vor einiger Zeit ruderte Tesla bezüglich des Autonomen Fahrens zurück und änderte den Text auf der eigenen Website in den USA.
Auch die Aufteilung des Autopilotsystems in zwei Kategorien ist missverständlich. So nennt man ein Konzept FSD, was für Full SelfDriving steht und genau genommen ebenfalls falsch ist. Das Vollautonome Fahren auf Level 5 ist derzeit technisch noch gar nicht möglich. Das referiert denn auch auf das Autonome Fahren innerorts. Damit lassen sich künftig Ampeln erkennen, aber beispielsweise keine Personen. Dies, so die Klageeinreichenden, wäre aber nötig für das Autonome Fahren in der Stadt.
Allerdings ist unklar, wer die Klage eingereicht hat. Viele Medien gehen davon aus, dass es die Konkurrenz sei. Es gab schon einige Seitenhiebe gegen Tesla, wie von Volvo oder BMW. Vor allem aber gab es auch tödliche Unfälle in den Fahrzeugen, wobei die Menschen dem Fahrzeug zu viel zu trauten und sogar schon während der Fahrt einschliefen. Auch in Deutschland kam es zu Unfällen mit Todesfolge. Dabei ist die Rolle des Autopilot-Systems noch nicht geklärt.
Im Kleingedruckten der Homepage von Tesla relativiert man die in der Werbung angepriesenen Fähigkeiten. Dabei sagt man deutlich, dass das Autonome Fahren mit den Fahrzeugen nicht machbar ist. Dabei verweist man aber vor allem auf die Vorschriften dazu, die noch unausgereift seien.