Österreichs Entwurf: Tests für Autonomes Fahren

Österreichs Entwurf: Tests für Autonomes Fahren

Das Land Österreich will das Thema Autonomes Fahren vorantreiben und hat einen Gesetzesentwurf für das Testen der Technik eingebracht.

Dieser Gesetzesentwurf soll nun von der Öffentlichkeit mit diskutiert werden, sodass man es schnell umsetzen kann. In dem Vorstoß heißt es, dass Systeme nur zulässig sind, wenn sie genehmigt, in Serie produziert oder zu Testzwecken eingesetzt werden. Ursprünglich sollte vor allem die Steiermark als Testgebiet ins Auge gefasst werden, aber dieser Entwurf sieht Tests in ganz Österreich vor.

Autobahn Spur Fahrbahn

Diese Testzwecke hat man in drei Kategorien gesplittet: Für das Militär, auf der Autobahn und in der Stadt. Das Militär testet Konvois, in der Stadt soll es Shuttles geben, in Salzburg gibt es das Konzept der Autonomen Busse bereits, und das Autonome Auto soll auf der Autobahn fahren.

Die Testfahrten müssen dennoch genehmigt werden. Die Grundlage für eine zeitlich befristetes Testverfahren ist ein ausreichender Versicherungsschutz, eine Unfallberichtpflicht, ausreichende Testkilometer und die Preisgabe der Daten. Die Daten umfassen den Testfall, das testende Unternehmen, Kontaktdaten, Angaben zur fahrenden Person, Kennzeichen, Versicherungsschein, gefahrene Testkilometer, Dauer, Strecke und infrastrukturelle Anforderungen.

Bei Tests auf der wichtigen Autobahnen muss man die Behörden lediglich informieren, bei weniger wichtigen Autobahnen kann es aber innerhalb einer Frist von drei Monaten abgelehnt werden. Explizit wird aber gesagt, dass Fahrzeuge ohne Zulassung wegen der Automatisierung getestet werden dürfen, aber nur Hersteller, Entwickler und Forschungsinstitute – respektive das Militär.

Die Fahrenden müssen vor dem Lenkrad sitzen, geschult sein und muss im Notfall eingreifen. Die Fahrzeuge müssen mit einer Blackbox ausgestattet sein, bei denen die Unfalldaten gespeichert werden. Diese Daten dürfen nur für die Test verwendet werden und sind auf 30 Sekunden vor und nach dem Unfall begrenzt.

Für den Einsatz von Shuttles im Bus ist vorgesehen, dass sie maximal 15 Personen befördern und höchstens 20 km/h fahren dürfen. Sie müssen mindestens 1.000 Kilometer absolviert haben und dürfen nur auf definierten Strecken fahren. Diese müssen sie aber perfekt im Griff haben. Eine gewerbliche Nutzung wird vorerst untersagt und es muss einen Notstopp Knopf vorhanden sein.

Für die Fahrzeuge auf der Autobahn, die mit einem Autobahnpiloten ausgestattet sind, können die Spur wechseln, sowie die beschleunigen, bremsen und stoppen. Für die Genehmigung muss man 25.000 Testkilometer vorweisen. Das System darf erst im fließenden Verkehr aktiviert werden und muss vom Menschen rechtzeitig wieder deaktiviert werden. Bei Gefahr muss der Mensch das Steuer sichern. Auch hier braucht es einen Notaus-Knopf.

Für das österreichische Militär gilt, es darf ein Autonomes oder ein ferngesteuertes Fahrzeug sein. Es muss mindestens 300 Testkilometer vorweisen und darf auch im Konvoi getestet werden. Auch hier bedarf es einer Überwachungsperson, doch die Militärfahrzeuge dürfen überall getestet werden.

Entwurf als PDF

David Fluhr

Ich schreibe seit 2011 über das Thema Autonomes & Vernetztes Fahren. Ich habe Sozialwissenschaften an der HU Berlin studiert und bin seit 2012 selbstständiger Journalist. Kontakt: mail@autonomes-fahren.de

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