Mercedes-Benz will für sein L-3-System Drive Pilot haften
Der Fahrzeughersteller Mercedes-Benz wird für sein System der Teilautonomie Drive Pilot haften.
Seit Jahren wird darüber gestritten, wie die Haftung bei Unfällen mit einem automatisierten Fahrzeuge geregelt werden soll. Ist der Mensch hinter dem Steuer schuld, die Person, die Software programmiert hat oder der Hersteller? Eine abschließende Frage gab es bisher nicht. Der Hersteller Mercedes-Benz aber will für sein System Drive Pilot auf Level 3 haften.
Mit dem System ist es möglich, sich während der Fahrt eine kurze Auszeit zu nehmen. So kann man bei Geschwindigkeiten unter 60 Stundenkilometern, wie im Stau auf der Autobahn, den Drive Pilot aktivieren, welcher die Fahraufgaben übernimmt. Man muss allerdings in der Lage sein, die Fahrzeugkontrolle jederzeit wieder zu übernehmen. Übrigens ist die Nutzung des Smartphones in dieser Zeit gestattet.
Vermutlich, um das Vertrauen in die Technik zu stärken, aber wohl auch, weil man selbst Vertrauen in die Technik hat, akzeptiert der Hersteller Mercedes-Benz die Haftung für Unfälle, die sich als Folge der Nutzung ereignen.
Die Sensorik der S-Klasse umfasst Lidar, Kameras und Mikrofone. Die Mikrofone und Kameras können die Blaulichter und akustischen Sirenen von Einsatzfahrzeugen erkennen. Des Weiteren erkennt ein Sensor der S-Klasse nasse Straßenverhältnisse, die den Bremsweg verlängern können. Zum Abgleich greift das System auf HD-Karten zurück, womit sich das Fahrzeug mittels GPS verorten kann.
Gesetzlich geregelt ist auch der Umgang bei einem medizinischen Notfall. Kann der Mensch das Steuer nicht wieder übernehmen, bringt sich das Fahrzeug an einer sicheren Stelle mit der Warnblinkanlage zum Stillstand und aktiviert den Notruf.
Das System der Stufe 3 darf in Deutschland verkauft werden und man kann es auf über 13.000 Straßenkilometern nutzen.