Neue Pflicht-Assistenzsysteme in der EU
Seit gestern gilt die EU-Verordnung, wonach Neuwagen nun mit bestimmten Assistenzsystemen ausgestattet sein müssen.
Das Ziel der seit gestern 6. Juli geltenden EU-Verordnung ist, den Verkehr sicherer und das Fahren angenehmer zu machen. Das soll mit Assistenzsystemen gelingen, die ab 2024 auch die Neuzulassungen betreffen. Dies betrifft die Modelle der Klassen M und N.
Zu den nun verpflichtenden Assistenzsystemen gehört beispielsweise der Geschwindigkeitsassistent (ISA Intelligent Speed Assist), der warnt vor Übertreten der Höchstgeschwindigkeit und passt sie an. Außerdem müssen Müdigkeitswarner integriert werden. Dieses System überwacht die Aufmerksamkeit und warnt vor Müdigkeit. Der Notbremsassistent bremst, wenn der Mensch es versäumt. Dieses System ist für Lkws und Busse bereits vorgeschrieben. Außerdem wird das Notbremslicht Pflicht, das auf einen starken Bremsvorgang hinweist.
Auch der Notfall-Spurhalteassistent fördert die Verkehrssicherheit durch Warnung und Lenkrad-Zugriff, sodass die Fahrbahn eingehalten wird. Das Reifendruckkontrollsystem gilt nun auch für Nutzfahrzeuge und Lkw-Anhänger. Der Rückfahrassistent hilft den Fahrenden beim Rückwärtsfahren und der Tote-Winkelassistent gilt für schwerere Nutzfahrzeuge.
Auch die Alkohol-Wegfahrsperre wird Pflicht sowie ein Unfalldatenspeicher für Autos und leichte Nutzfahrzeuge.