Konferenz Safer Internet Day 2015 | Vernetztes Fahren

Konferenz Safer Internet Day 2015 | Vernetztes Fahren

Gestern war der Tag der Safer Internet und dazu gab es einige Verantstaltungen, so auch in einer Kirche in Berlin mit dem Thema Vernetzes Fahren und der Datenschtz.

Anlässlich des alljährliches Safer Internet Day fand sich ein stolzes Sammelsurium an VIPs in Berlin, auch aus dem Automobil- und Branchenbereich.

Vortragsreihe Datenschutz Vernetztes Auto

Den Auftakt zur Konferenz machte Heiko Maas, Bundesminister für Justiz und Verbraucherschutz, und Professor Dieter Kempf, Präsident des Veranstalters Bitkom. Weitere Teilnehmende waren Ralf Lamberti (Daimler), Klaus Müller (vzbv), Dr. Göring (FU-Berlin), Prof. Dr. Hornung (IT-Recht Uni Passau) und Bönniger (fsd).  Zur Podiumsdiskussion wurden der Datenschützer Dr. Weichert, der ADAC Vize Becker, der CEO von HERE Bültmann und Herr May von BMW geladen.

Zentral war der Stand des Datenschutz beim Vernetzten Fahren und Ausblicke in die Zukunft. Der Bundesjustizminister will die Freiheit der Datenübergabe beim Kunden belassen – auch im Auto, doch dies ist nicht so einfach. In diesem Zusammenhang sind AGBs genannt worden, doch deren Einsatz ist ungeeignet, so Maas. Stattdessen solle man auf “Privacy by Design” setzen – was im Laufe des Tages vorgestellt wurde. Privacy by Design bedeutet, dass man per Einstellungen seine Privatsphärengrad wählen kann. Dabei sollte man alle Daten transparent einsehen, vor der Übertragung auswählen und sogar löschen können.

Privacy by design

Allen gemein und auch Maas sah das so: Die Vernetzung der Fahrzeuge ist ein Plus an Sicherheit, aber es beinhalte auch Gefahren: Manipulation durch Datenvorauswahl oder Überwachung. Auch der eCall war ein Thema, der ab 2018 europaweit eingeführt werden soll. Dieses Moment polarisierte die Vortragenden: Die Daten, respektive die Menge der Daten. Einerseits sollen mehr Daten ein Mehr an Sicherheit bedeuten, andererseits ist ein Mehr an Daten ein Einfallstor für Mißbrauch.

Von Seiten von der BITKOM präferiert man das Datensammeln, jedoch gäbe es technische Schutzmöglichkeiten. Dass diese aber gerade nicht unbedingt State of the Art sind, zeigen die jüngsten Vorfälle bei BMW ConnectedDrive. Hierzu wird später noch Prof. Dr. Hornung von der IT-Sicherheit sinngemäß sagen, solche Fehler zu vermeiden, lerne man in der Ringvorlesung im Grundstudium. Eine BITKOM Studie, so Prof. Kempf, besagt, dass die Menschen ihre Daten für einen merklichen Mehrwert herausgeben würden. In Sachen Kfz-Versicherung würden 25 Prozent ihre Daten herausgeben, für Stau-Informationen 21 Prozent.

Besonders interessant empfand ich den Vortrag von Prof. Dr. Gerrit Hornung. Er hat den Lehrstuhl für Öffentliches Recht, IT-Recht und Rechtsinformatik an der Universität Passau inne. In einem anschaulichen und gut erklärten Vortrag, gab er zu bedenken, dass es sich beim Datenschutz nicht nur um irgend ein Recht handele, es ist ein verfassungsrechtlich geschützes Recht und ist nicht auf bestimmte Daten reduziert – es gelte für alle Daten, es gäbe keine belanglosen Daten.

Prof Dr Hornung

Beim Auto sind die relevanten Daten dennoch gesplittet: Man spricht von fahrzeugbezogenen Daten, wie Position, Fahrverhalten und Fahrzeugzustand – und Fahrendebezogene Daten. Damit ist die Identifizierung, die Präferenzen, das Verhalten im Auto und die Konstitution gemeint. Und es gibt die Umweltdaten, also andere Fußgänger, Schilder, Unfälle und dererlei mehr, sowie Daten von Drittanbieteern, wie Mobilfunk, Versicherungen oder Apps-Hersteller.

Welche Daten man dann senden kann, soll der Freiwilligkeit obliegen, jedoch gibt es auch Pflichtdaten, wie den erwähnten eCall, den man dann auch bei Privacy by Design nicht abschalten kann. Oder Garantien oder Versicherungen, die auf die Datenweitergabe bestehen. Aber selbst wenn man Daten freiwillig weitergibt, wie sieht es um die Mitfahrenden aus? Wiegen finanzielle Interessen oder strafrechtliche Belange höher? Oder, wie beim eCall, wo es um die Lebensrettung geht.

Zu klärende Fragen sind: Wer bekommt die Daten und zu welchem Zweck. Wo werden sie gespeichert und sind diese dort sicher?

Neben Privacy by Design, gäbe es noch Privacy by default (Standardeinstellungen) und Datenschutzsiegel.

Jürgen Bönninger beendete die Vortragsreihe mit dem Thema der bereits erwähnten Privacy by Design. Er schloss seinen Vortrag mit einem Vorschlag für Maßnahmen zum Datenschutz, um so das Vertrauen zu erhöhen.

1. Maßnahmen im Produktionsprozess
2. diese in der Straßenverkehrsordnung festzuschreiben.
3. In die Betriebserlaubnisse eintragen
4. UN und europaweite Regelung für Fahrzeuge
5. Aufnahme in das Wiener Abkommen
6. Privacy by Design umsetzen
7. Zertifizierungsprinzipien einführen

Seinen Angaben nach, wurde die Politik mit diesem Vorschlag konfrontiert, bislang leider ohne darauf einzugehen.

Auf der Podiumsdiskussion am Ende wurde (mir zumindest) eines klar: Vermutlich wird es sich künftig so abspielen: Man akzeptiert die AGBs und kann die Funktion nutzen, ansonsten bleibt sie unerschlossen – wie dies auch jetzt schon so im Internet abgehandelt wird.

Podiumsdiskussion

Podiumsdiskussion von links nach rechts: Datenschützer Dr. Weichert (Schleswig-Holstein), CEO von HERE Bültmann, Moderatorin Stomberg-Mallmann, Vizepräsident des ADAC Becker, Senior Vice Prisident New Digital Data- and Businesss Models, Dieter May von BMW.

David Fluhr

Ich schreibe seit 2011 über das Thema Autonomes & Vernetztes Fahren. Ich habe Sozialwissenschaften an der HU Berlin studiert und bin seit 2012 selbstständiger Journalist. Kontakt: mail@autonomes-fahren.de

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