Datenschutz im Auto & Gesetze | Konferenz
Die Daten des Fahrzeugs und der Fahrenden werden erhoben, doch was geschieht dann damit? Alle fordern gesetzliche Grundlagen.
Der Kampf umd die Fahrdaten ist schon längst entbrannt. Forderungen nach Transparenz und Wettbewerbsgleichheit gegen die Vorherrschaft der Autohersteller machen die Runde und dann gibt es noch den Datenschutz, denn die eine Frage steht im Raum: Wem gehören denn die Daten? Ein Rechtsexperte meinte einmal, sie gehören dem Aufnehmenden, also den Herstellern.
Auf der Ernst & Young-Konferenz in Berlin mit dem Thema “Vernetztes Auto und Datenschutz”, äußerten sich Fachleute, auch zur Frage nach dem Eigentum der Daten. Die Frage kann man von beiden Seiten argumentieren: Als Privateigentum, wie das Auto oder als Kommunikation von Sender und Empfänger, so dass sie keinem oder beiden gehören.
Vor Kurzem wurde auch die Autoalliance aktiv, und verpflichtete sich selbst zum Datenschutz, jedoch mit nicht weitreichendem Schutz, so meine Beobachtung. Das Thema beherrscht vor allem die deutsche Branche schon eine ganze Weile.
Einer Expertise zufolge, könnte die gesetzliche Grundlage erst 2020 kommen. Da es also bis zu einer gesetzlichen Regelung noch Jahre dauern kann, empfielt ein Experte die vorläufige Regelung durch Verträge – auf dem Konsensprinzip. Jedoch, so meine Vorstellung, wer nimmt schon einen Anwalt zum Autokauf mit?
Auch die Haftungsfrage wurde besprochen und verblieb, mit dem Hinweis es brauche rechtliche Grundlagen, ohne Antwort.