Juristische Fachkonferenz zum Autonomen Fahren
Der DVR und Verbände der juristischen Fachkräfte hierzulande trafen sich in Berlin zum Thema Autonomes Fahren.
Das Automatisiertes oder Autonome Fahren bedarf einer rechtlichen Regelung – soweit der Grundtenor der ersten Fachkonferenz des DVR (Deutschen Verkehrssicherheitsrat), der sich schon lange für mehr Sicherheitstechnik als Pflicht für Neuwagen einsetzt.
Diese Woche trafen sich die ungefähr 40 Fachleute in Berlin in den Räumen der gesetzlichen Unfallversicherung. Die Konferenz beschäftigte sich mit den derzeitigen Fragestellungen, wie beispielsweise der Haftung.
Mit Blick auf das Wiener Abkommen, dass auch Deutschland unterschrieben hat, und dem deutschen Straßenverkehrsrecht, bedarf es einer deutlichen Aufarbeitung. Zudem müsse man den Datenschutz und die Datensicherheit bearbeiten. Das Ziel müsse sein, ein Gesamtkonzept für das Autonome Fahren zu erarbeiten.
Ein Referat widmete sich der Unfallvermeidung in Beziehung zur Straßenverkehrssicherheit. Hierbei könnten die Versicherungsunternehmen Vorschriften zur Benutzung der Fahrzeuge geben. Für die nahe Zukunft, so die Konferenz, müsse man an den Schwerpunkten arbeiten – kategorisiert nach Straßenart und auch bei den Menschen; wobei jüngere und ältere Fahrende im Fokus stehen.
Außerdem behandelte man den Faktor Alkohol im Straßenverkehr. Der ETSC forderte auf europäischer Ebene ein Alkoholschloss als Standard im Auto. Vor Kurzem hatte Ford einen Anzug vorgestellt, mit dem man die Beeinflussung durch Alkohol und Drogen erfahren kann.