4. Juristische Fachkonferenz des DVR
Zum vierten Mal trafen sich Fachleute aus verschiedenen Disziplinen und besprachen die rechtlichen Rahmenbedingungen für Fahrassistenzsysteme und das Autonome Fahren.
Der Deutsche Verkehrsrat (DVR) lud zu der juristischen Fachkonferenz nach Berlin. Die Themen waren der Abbiegeassistent und das Autonome Fahren.
An der Diskussionsrunde waren etwa 60 Fachleute aus den Bereichen der Justiz, sowie vom DVR, vom Deutschen Bundestag, der Länder, sowie von Hochschulen, Polizei und Transportgewerbe vertreten. Das Top Thema war der Unfall durch das Abbiegen und wie man diese Unfälle verhindern kann. Denn dabei werden zumeist Radfahrende von abbiegenden Lkws verletzt oder getötet.
Die Lösung, so die Polizeisprecherin, liege vor allem bei den sogenannten Abbiegeassistenten. Erst vor Kurzem hat man in Berlin deren Einbau gefordert, wozu sich einige Unternehmen freiwillig verpflichtet haben. Insgesamt setzt man auf EU-Ebene zwar auf Verpflichtungen, doch das wird noch Jahre dauern. Allerdings sind nicht alle Systeme so gut ausgereift, sodass es oftmals zu Fehlalarmen kommt.
Der Chef des Unternehmens Spedition Serrahn aus Osnabrück gab weitere Lösungen zum Besten. Dazu zählten Spiegel an Ampeln und Freiwilligkeit, dabei sei die Bundespolitik am Zuge.
Der Verfassungsrechtler Prof. Brenner erklärte, die EU-Bedingungen für die Einführung der Abbiegeassistenten. Prof. Brenner hat einen Lehrstuhl an der Friedrich-Schiller-Universität in Jena, wo man sich mit Verfassungs- und Verwaltungsrecht beschäftigt. Konkret, so Brenner, könne man Typgenehmigungen innerhalb von Europa vereinheitlichen, was ein hohes Maß an Verkehrssicherheit bedeuten könnte.
Dazu zählten eben auch die erwähnten Abbiegeassistenten, wofür es schon einen Antrag zur Typgenehmigung gibt. Die technischen Vorgaben werden von der Wirtschaftskommission von den Vereinten Nationen (UN-ECE) übernommen. Da es hierbei aber einen verwaltungstechnischen Rückstau gebe, könne man die Standards auf EU-Ebene auch selbst festlegen. Die Bundesregierung könne dabei nur wenig ausrichten, so Brenner weiter. Die zur Verfügung stehenden Möglichkeiten sind Anreize für die Unternehmen. Derart könnte man zu Investitionen in solche Systeme animieren.
Auch das Autonome Fahren war Thema auf der juristischen Konferenz. Derart wurden die rechtlichen Schwierigkeiten beleuchtet, die dem Autonomen Fahren entgegenstehen. Damit beschäftigte sich der Vortrag von Dr. Lennart Lutz von der Autonomous Intelligent Driving GmbH.
Seiner Meinung nach, gäbe es noch keine Möglichkeit für die Zulassung von Level 3 bis Level 5 Fahrzeugen (Teil- bis Vollautonomie). Obwohl noch in diesem Jahr der Audi A8 auf Level 3 herauskomme, gäbe es dafür keine juristische Grundlage. Zwar würde der Nutzen das Risiko überwiegen, doch die Sicherstellung dessen liege vor allem beim Hersteller. Tatsächlich gibt es in Deutschland ein Gesetz, dass den Betrieb dieser Fahrzeuge ermöglicht. Doch die Typzulassung ist noch nicht gegeben.
Mitteilung des DVR