ADAC fordert Datenschutzregelung im Auto

ADAC fordert Datenschutzregelung im Auto

Und ewig gärt die Frage nach den Daten im Auto. So ruft der ADAC nach einem rechtlichen Rahmen.

Schon auf dem Verkehrsgerichtstag in Goslar wurde die These aufgeworfen, dass die Fahrenden über die Datenhoheit im Auto – also ihre Daten – verfügen sollen. Doch liegt dieser Befund im Spannungsverhältnis der Einnahmen der Unternehmen und der Weiterentwicklung der Forschung durch die Daten.

ADAC

Die Unternehmen wollen wissen, wohin man wann fährt und möglichst noch wieso. Damit kann man ein Bild malen, sodass die Dienste auf die Fahrenden zugeschnitten werden können und, wie es die beispielsweise Google macht, kann man die Werbung dann einbauen, wenn sie gut ankommen. Volkswagen hat einen derartigen Schritt bereits verkündet: Werbung im Stau einblenden.

Die Forschung will die Daten nutzen, um Staus vorherzusagen, Gefahren zu melden oder bessere Strecken zu finden. Mit den Daten der Sensorik lässt sich das Kartenmaterial permanent aktualisieren. Wobei hier die Anonymisierung den Datenschutz erlauben würde. Da aber vor allem die Unternehmen zum Thema Big Data forschen, ergibt sich ein Dilemma. Vor allem vor dem Hintergrund, dass die Daten heute schon bei den Herstellern auflaufen.

Die Daten entstehen nicht nur durch die Nutzung des Infotainmentsystems, sondern über all im Auto. Die Sensoren, die Motorensteuerung und selbst der Airbag liefern Daten. Der ADAC fordert nun eine rechtliche Regelung im Umgang mit den Daten, die auf der europäischen Ebene ablaufen soll. Diese Regelung soll vor allem den Zugang zu den Daten klären. Denn auch der ADAC ist daran interessiert, wie auch beispielsweise die Versicherungsunternehmen oder die Polizei. Doch die Hersteller möchten am liebsten die Alleinherrschaft darüber. Wie der ADAC herausfand, nutzen die Hersteller die Daten auch, um die Fahrweise oder den Zustand der Fahrzeuge zu eruieren.

Der ADAC plädiert dafür, dass die Fahrenden oder Besitzenden die Wahl haben sollen, wem sie ihre Daten anheimstellen. Dabei muss aber auch die Sicherheit gewährleistet sein. Dieser Zugang, so der ADAC, muss darüber hinaus standardisiert werden. Die Wahl sei ein fairer Wettbewerb.

Derart sollen die Hersteller von der Überwachung der Fahrzeuge und dessen Daten ausgeschlossen werden. Denn sie könnten die Fahrenden und die Dienstleistungen Dritter, womöglich auch den ADAC, überwachen. Es soll ein unabhängiger Zugang zu den Daten ermöglicht werden, sowie eine Kommunikation mit den Fahrenden ohne die Hersteller. Das beträfe neben den Automobilclubs auch die Versicherungsunternehmen. Vor allem vor dem Hintergrund des Ausbaus und der Beibehaltung von Telematik-Diensten.

Diese Diskussion steht natürlich auch im Kontext des jüngst wieder angestoßenen Diskurses über die Haftungsfrage beim Autonomen Fahren.

Mitteilung

David Fluhr

Ich schreibe seit 2011 über das Thema Autonomes & Vernetztes Fahren. Ich habe Sozialwissenschaften an der HU Berlin studiert und bin seit 2012 selbstständiger Journalist. Kontakt: mail@autonomes-fahren.de

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