Allianz fordert Nutzung der Fahrzeugdaten

Unfallwagen
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Der Versicherungsriese Allianz fordert, die Autodaten zur Regelung von Unfällen heranzuziehen. 

Darf das eigene Auto gegen die Fahrenden “aussagen”? Diese Frage ist rechtlich problematisch, aber wenn es nach dem Willen des Versicherungsunternehmens Allianz geht, muss das so sein.

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Schon heute werden eine Unmenge an Daten erhoben, wenn man den Motor startet. Je jünger ein Auto ist, desto mehr Daten werden geschürft. Allein die Blackbox oder der eCall können Bewegungsmuster aufzeigen. Aber auch die Geschwindigkeit, wie man Kurven nimmt und ob man scharf bremsen muss – alles kann erhoben werden. Die gläsernen Fahrenden sind längst Realität.

Diese Daten werden vor allem durch die Hersteller erhoben und diese verweisen darauf, dass man die Fahrzeuge mittels der Daten verbessern will. Auch andere Branchen und Institutionen fordern aber Zugang zu den Daten. Vom ADAC, über die KÜS bis zu den Versicherungen. Immer mehr Hersteller werden auch zum Versicherungsunternehmen, aber herausgeben wollen sie die Daten nicht. Derzeit suchen sich die Hersteller ihre Partner bei der Vernetzung heraus, wo die Daten abgegriffen werden können.

Aber die Versicherungs- und Prüfindustrie lassen nicht locker und fordern schon länger ein Treuhandkonzept für die Daten. Die Hersteller speichern sie in der Cloud oder ihren Serverfarmen, doch sie können auch im Auto hinterlassen werden. Aus den Daten können auch Unfälle rekonstruiert werden und daraus leitet sich dann die Schuldfrage ab.

Die Allianz fordert nun einen erweiterten Zugang zu den Daten. Sollte es zu einem Unfall mit Personenschaden gekommen sein, müssen die Fahrzeugdaten herangezogen werden. Bei schweren Unfällen können die Gerichte bereits auf die Daten zugreifen, so der Deutsche Anwaltverein (DAV). Bei einem Unfall mit einem Tesla fragte man die Daten sogar beim Hersteller ab.

Die Allianz kritisiert weiter, dass es keine rechtlichen Bestimmungen gibt, welche Daten in welchen Modellen aufgezeichnet werden und diese könnten variieren. Dabei stellt sich erneut die Frage, wem gehören die Daten? Mit Blick auf die Zunahme der Assistenzsysteme, gibt der Versicherungsriese zu Bedenken, dass auch hier Fehler vorkommen und Unfälle verursachen könnten. Zwar seien die Menschen hinter dem Steuer in der Verantwortung und können das System jederzeit übersteuern, doch ein technischer Fehler wird nicht in die Schuldfrage aufgenommen.

Tatsächlich gab es ein Urteil in der Schweiz, dass der Fahrer schuld war, als das System den Dienst versagte. Auch Tesla verlässt sich darauf, wobei es schon zu tödlichen Unfällen kam und die Verbraucherschutzorganisationen dagegen Sturm laufen.

Die weitergehende Entwicklung des Autonomen Fahrens schürft neue Unsicherheiten bei der Haftung zutage. War der Mensch oder die Technik Schuld?, fragt die Allianz. Die gesetzlichen Regelungen bis zu Level-3-Fahrzeugen sind bereits ratifiziert, aber so schwammig, dass es viele Gerichte beschäftigen wird.

Die Anwaltschaft gibt aber zu bedenken, dass die Versicherung die Daten solange auswerten würde, bis man etwas finden würde, damit man den Schaden nicht bezahlen müsste. Sollte es den Menschen also gestattet werden, eine Datenauswertung abzulehnen? Die Ethik-Kommission für Autonomes Fahren plädierte vor allem für einen Datenschutz.

David Fluhr

Ich schreibe seit 2011 über das Thema Autonomes & Vernetztes Fahren. Ich habe Sozialwissenschaften an der HU Berlin studiert und bin seit 2012 selbstständiger Journalist. Kontakt: mail@autonomes-fahren.de

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