Regierung will Ethik-Bericht umsetzen

Der Bericht der Ethik-Kommission soll in die Gesetzeslage einfließen, so der Plan der Bundesregierung.
In diesem Jahr ist ein Gesetz für das Autonome Fahren in Deutschland in Kraft getreten, wonach man sich mit einem automatisierten Fahrzeug vom Verkehr abwenden darf. Das bedeutet eine formale Gleichstellung von Computer und Mensch im Straßenverkehr.
Der Bericht der Ethik-Kommission wurde im Juni vorgestellt und enthält 20 Ratschläge, die man bei der Umsetzung des Autonomen Fahrens beachten sollte. Nach dem der Bericht am Mittwoch dem Bundestag vorgestellt wurde, beschloss das Bundeskabinett die Umsetzung der Ratschläge. Jedoch ist die Legislaturperiode nicht mehr allzu lang.
In dem Bericht der Ethik-Kommission wurde vor allem der Datenschutz angemahnt und dass man eine Machtkonzentration bezüglich der Daten, wie sie Google habe, nicht erlauben darf. Daher sollten die Menschen selbst über die Übersendung von Daten entscheiden können, wobei es ihnen klar sein muss, was das bedeutet. Außerdem würde eine Verteilung der Daten mehr Innovationen fördern, so die Sicht des vzbv.
Außerdem werden Menschen gemäß dem Bericht bei Dilemma-Situationen verschont und vor allem dann, wenn sie in der Mehrzahl sind. Eine übrige Diskriminierung darf nicht stattfinden, also auch nicht bezüglich die Sicherheit der Insassen des Fahrzeugs, das entscheidet. Des Weiteren gehen Sach- vor Personenschäden und bei Unfällen sind die Haftungsdaten zu erfassen.
Die Bundesregierung verspricht einen Rechtsrahmen zu finden, der auch auf internationale Ebene angeglichen werden soll.