DVR: Juristische Fachkonferenz & Autonomes Fahren

Testfahrzeug der DAI TU Berlin
Testfahrzeug der DAI TU Berlin

Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) lud zur juristischen Fachkonferenz, wobei es auch um das Autonome Fahren ging.

Zum nunmehr fünften Mal lud der DVR zum Fachsimpeln nach Berlin ein. Eines der Themen war auch das Autonome Fahren unter dem juristischen Licht.

Testfahrzeug der DAI TU Berlin

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Der Vortrag zum Thema kam von Prof. Dr. Marcel Kaufmann von der Kanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer und trug den Titel “Herausforderungen der StVO für das automatisierte Fahren”. In der Konsequenz, so der DVR, ist es noch ein weiter Weg bis zur Alltäglichkeit des Autonomen Fahrens, der mit den Verkehrsregeln konform ist.

Zu viele Fragen seien noch offen und würden selbst einfache Verkehrsmanöver betreffen. Ein Beispiel wäre das Fahren hinter einem Fahrrad, das links abbiegen will. Die rechtlichen Implikationen müssen in den Algorithmus einfließen. Derart müssten die Fahrzeuge mit rechtlichen Voraussetzungen bestückt werden.

Um die zwei Felder näher zu bringen, bräuchte es weniger regelbasierte als mehr lernende Systeme im Auto. Auf juristischer Seite sollten die Rechtsverordnungen formalisiert werden und dürften die Systeme mit den noch existierenden Widersprüchen nicht verwirren.

David Fluhr

Ich schreibe seit 2011 über das Thema Autonomes & Vernetztes Fahren. Ich habe Sozialwissenschaften an der HU Berlin studiert und bin seit 2012 selbstständiger Journalist. Kontakt: mail@autonomes-fahren.de

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