Dashcam in der Schweiz nicht nutzbar
Ein Gericht in der Schweiz spricht sich gegen die Nutzung von Dashcams bezüglich Schuldfrage aus.
Im letzten Jahr hat der Bundesgerichtshof in Deutschland entschieden, dass Dashcams zur Unfallaufklärung beitragen dürfen. Sie dürfen zwar nicht permanent alles aufzeichnen, bzw. es muss wieder gelöscht werden (Loop-Recording-Funktion), aber kam es zu einem Unfall, dürfen die Daten herangezogen werden.
Dementsprechend hat sich bereits ein Versicherungsunternehmen gefunden, dass die Dashcams für den Versicherungsschutz vorschreibt. Aber in der Schweiz sieht man das anders, wie die Medien berichten.
Konkret ging es um die Verurteilung einer Frau, deren Fahrweise von einer Dashcam aufgezeichnet wurde. Sie wurde damit für schuldig befunden. Doch nun hob das Schweizer Bundesgericht das Urteil mit der Begründung auf, dass Dashcams als Beweismittel nicht angeführt werden dürfen.
Der Datenschutz hätte Vorrang und diese Aufzeichnungen der Kamera wären nur nutzbar, wenn es sich um eine schwere Straftat handeln würde. Die Frau hatte nach der Meinung des vorherigen Gerichtsbeschlusses einen anderen Verkehrsteilnehmen im Auto bedrängt.