Britische Überlegungen zur Unfallhaftung

abi-thatcham-haftungsfrage

Die beiden britischen Institute ABI und Thatcham haben sich der Frage der Unfallhaftung bei Autonomen Fahrzeugen gestellt.

Das Auto von Morgen wird eine riesige Menge an Daten sammeln. Schon heute werden viele Daten zusammengefügt, um ein besseres Bild zu bekommen. Intel hat die Datenmenge ausgerechnet und ein vielfaches für die Zukunft prognostiziert.

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Die Daten in Großbritannien sollen auch den Versicherungen zugespielt werden, damit man die Sicherheitsaspekte in die Kfz-Versicherung einfließen lassen kann. In Großbritannien haben sich die Versicherungen zusammengeschlossen, um derart mehr Einfluss auf die Gesetzgebung zu erhalten.

Die beiden britischen Forschungsinstitute, ABI und das versicherungsnahe Thatcham, sehen in der Umsetzung vor allem das Problem der Haftung bei einem Unfall mit einem Autonomen Fahrzeug. Auch in Deutschland wird darüber diskutiert und es wurde eine Ethik-Kommission etabliert.

Für den Fall eines Unfalls, so die britische Studie, ist es von absoluter Wichtigkeit, zu verstehen, wer das Auto gesteuert hatte: Der Mensch oder der Computer. Dafür bedürfte es eine rechtlichen Sicherung der Fahrenden, sodass die Verantwortlichkeit schnell ausgemacht werden kann. Um dies zu gewährleisten empfiehlt man, es den Versicherungen zu erlauben, die Daten bezüglich des Unfalls zu erfassen.

Die Autoindustrie und die Legislative müssten hierbei mit der Versicherungsbranche zusammenarbeiten, um einen rechtlichen Rahmen zu legen. Das bedeute eine Standardisierung der Datenübertragung und -Aufzeichnung, wer oder was die Kontrolle über das Fahrzeug hatte.

Die Daten umfassten alles was für die Haftung relevant sei, man sollte die Rettungsdienste bei Unfällen informieren, sofortige Bearbeitung der Fälle ermöglichen und dazu beitragen, die Autos zu verbessern. Sollte das Auto versagt haben, sollte die Versicherung die Möglichkeit haben, die Kosten vom Hersteller zu bekommen. Das würde auch die Prämien der Versicherungen der Fahrenden reduzieren, so die Überlegungen.

Zwar sollen die Daten für die Versicherung umfassend sein, doch sollte damit nicht die Fahrleistung gemessen werden. So sollen nur 30 Sekunden vor und 15 Sekunden nach dem Unfall aufgezeichnet werden. Ähnlich sieht es auch der Gesetzesentwurf in Österreich vor.

Zu den Daten, die man in Großbritannien aufzeichnen sollte, gehören der Standort und die Zeit, ob das Fahrzeug autonom fuhr, ob es geparkt oder in Betrieb war, wann die Steuerung an den Computer übergeben wurde, ob es Brems- oder Lenkmanöver der Fahrenden gab – bis zum Fakt, ob überhaupt jemand auf dem Sitz saß und ob diese Person angeschnallt war.

David Fluhr

Ich schreibe seit 2011 über das Thema Autonomes & Vernetztes Fahren. Ich habe Sozialwissenschaften an der HU Berlin studiert und bin seit 2012 selbstständiger Journalist. Kontakt: mail@autonomes-fahren.de

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