Tesla und die Frage des Datenschutzes

Tesla

Tesla braucht Daten, um seine Systeme zu verbessern, und steht mit einem Projekt vor dem datenschutztechnischen Abgrund.

Der Hersteller Tesla gewinnt seine Daten durch seine Kunden. Die Fahrzeuge telefonieren nach Hause, wodurch Tesla seine Systeme verbessern kann. Nun will man das Konzept noch ein bisschen erweitern. Damit stößt man an die Grenze des Datenschutzes, was auch schon von US-Verbraucherschützern kritisiert wurde. Diese setzen dem E-Autohersteller in letzter Zeit stark zu und es gibt sogar eine Klage wegen des Begriffs Autopilot.

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Es gibt Leute, die sehen darin keine Probleme. Dazu gehört wohl eine Model 3 Besitzerin, die sich einen RFID-Chip implantiert hat. Sie kann damit den Tesla öffnen und starten, ohne einen Schlüssel zu benutzen. Die Programmiererin hat vor Kurzem ein Video veröffentlicht, in dem sie zeigt, wie sie den Chip aus der Tesla-Valet-Karte auslöst und sich den Chip unter die Haut setzt.

Ein Open-Source-Projekt von Tesla will noch mehr Daten sammeln und das soll sogar zum Schutz von Tesla Fahrenden sein. Man braucht nur die Software Scout aus dem Hause Truman Kain, die auf einem Nvidia-System mit KI-Funktion installiert ist. Das Ganze soll keine 250 Euro kosten. Die Videodaten werden dann von der Software in nahezu Echtzeit ausgewertet.

Damit können Kfz-Kennzeichen oder Gesichter erkannt werden. Diese werden dann mit deiner Datenbank wie FindbyPlate.com abgeglichen. Derart kann man herausfinden, ob man verfolgt wird. Fährt ein Auto mit ähnlichen Gesichtern oder demselben Kennzeichen hinterher, kann man auf eine Verfolgung schließen. Auch im Stillstand kann das Auto dann überwachen, ob Personen beispielsweise das Haus oder das Auto ausbaldowern. Erkennt das System wiederkehrende Personen oder Fahrzeuge, wird eine Warnung ausgeführt.

Die Datenschutzvorkehrungen des Systems sind, dass die Daten nur im Auto bleiben und nicht hochgeladen werden, wodurch die Daten in falsche Hände geraten könnten. Auch die Möglichkeit der Bewegungsprofile von Fahrzeugflotten sind nicht möglich.

In Deutschland wäre das System vermutlich nicht erlaubt, da man den Straßenverkehr nicht aufzeichnen darf. Obwohl es mit dem DashCam-Urteil auch Ausnahmen gibt.

David Fluhr

Ich schreibe seit 2011 über das Thema Autonomes & Vernetztes Fahren. Ich habe Sozialwissenschaften an der HU Berlin studiert und bin seit 2012 selbstständiger Journalist. Kontakt: mail@autonomes-fahren.de

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