Dashcams beim Verkehrsgerichtstag
In Goslar treffen sich derzeit Fachkundige zum Thema Dashcams im Auto, unter dem Fokus des Datenschutzes.
Zum Einen könnte man mit den Dashcams Unfälle dokumentieren, damit den Schuldigen identifizieren und aus den Unfällen lernen. Zum Anderen sind Aufnahmen des öffentlichen Straßenverkehrs nicht zulässig, da es sich um einen öffentlichen Raum handelt, den Privatpersonen nicht überwachen dürfen.
Damit verletzt man das Persönlichkeitsrecht von Menschen, die keinen Widerspruch einlegen können, dass sie nicht gefilmt werden möchten.
Dashcams sind beispielsweise in Großbritannien im Einsatz, in Deutschland hängt es vom jeweiligen Richter ab, ob es als Beweismittel zugelassen wird. Daher setzt man sich beim Verkehrsgerichtstag zusammen, damit es eine einheitliche Rechtsprechung gibt.
Die Datenschutzbeauftragte des Bundes, Frau Voßhoff, sieht dafür keinen Anlass, da es schlicht verboten sei.