Goslarer Verkehrsgerichtstag | Datenschutz im Auto
Mit dem heutigen Tag endet der Verkehrsgerichtstag in Goslar für dieses Jahr und neben anderen Aussagen, machte man zum Datenschutz im Auto Angaben.
Einen klaren Satz nach vorne, in Sachen Datenschutz im Auto, wird der Abschlussbericht an Empfehlungen gesehen. Dabei ging es in den vergangenen Tagen um die Frage, wem die Fahrzeugdaten denn gehören; entsprechend der Frage, waren es Juristen und Experten, die sich damit beschäftigten. Gestern gab es noch einen Vortrag aus dem Hause Continental beim Verkehrsgerichtstag.
Die Ergebnisse des Arbietskreises 7, welcher sich mit dem Datenschutz auseinandersetzte, sind in fünf Punkten erklärt worden:
- Es braucht eine Regelung welche Informationen im Auto weitergeleitet werden. Stichwort “Selbstbestimmungsrecht”
- Beim Autokauf muss dokumentiert erklär werden, welche Daten zu welchem Zweck übermittelt werden. Änderungen bedürfen der fristgerichten Informierung.
- Datenübermittlung an Dritte müssen vom Autohaltenden kontrollierbar sein, sogar ein Abschalten muss möglich sein. Für einen Datenspeicher braucht es einen Standard, der noch zu erarbeiten wäre.
- Gesetzlich zwingend erhobene Daten müssen geschützt werden. Außerdem müssen sie genau definiert werden.
- Strafverfolgungsbeamte dürfen nur mit richterlichem Beschluss an die Daten, die Einsetzbarkeit vor Gericht muss noch geklärt werden.
Also reichlich Haken und Ösen an den Erklärungen, die definitiv noch nicht final sind. Gerade beim letzten Punkt sind sich Juristen und Polizei uneinig. So prägte der Begriff, das Auto als “Zeuge der Anklage”, die Runde. Und es gab zu Bedenken, was wenn man aus den Daten einen potentiellen Unfallverursachenden erschließen kann? Doch was ist mit der Unschuldsvermutung?
Mit Blick auf die NSA Skandale wird auch ein besserer Schutz verlangt. Ich könnte mir vorstellen, dass ein Fahrzeug, wäre es von Herrn Snowden gesteuert, urplötzlich einen Unfall hätte, wäre es komplett über Software steuer- und damit hackbar.
Von Seiten des Autoherstellers Daimler macht man den Hinweis, dass nach dem Ausmachen des Motors, viele Daten somit gelöscht wären. Doch dies macht der Übermittelung und der Speicherung an einem zentralen Ort keinen Abbruch.
Alle Ergebnisse, auch zum MPU oder anderen Verkehrsbelangen, sind in diesem PDF einsichtbar.