Autonomes Fahren | Internationale Rechtliche Lage

Eine schöne Übersicht, warum in manchen Ländern Autonomes Fahren rechtlich möglich ist und in anderen eher kompliziert, lieferte generationplus.de.

Die Grundlage der internationalen Verkehrsordnung wird durch ein 1968 geschlossenes Abkommen, dem  “Wiener Straßenverkehrskonvention”, geliefert. Diese haben Länder in ganzen Welt unterschrieben. Sie regelt unter anderem Verkehrszeichen und die Notwendigkeit eines Führerscheins.

Wenn es einen Unfall gibt, so haftet der Unfallverursacher – soweit ist das ja klar. Bei Autonomen Fahrzeugen ist der Fahrer ein Computer, was wenn dieser Schuld ist. Dieser Frage haben sich schon einige Kommissionen, wie Autonomik gestellt und arbeiten an einem Gesetzesvorschlag.

Eine wissenschaflitche, rechtliche Analyse zum Einsatz von Autonomen Fahrzeugen, findet man auf der Seite der Technischen Universität München (PDF).

Rechtliche Lage in Deutschland | Autonomes Fahren

Deutschland hat diese rechtliche Konvention ebenfalls unterschrieben. Wie in Artikel 8 angeführt, muss ein Fahrzeugführer jederzeit sein Fahrzeug beherrschen.  Eine Änderung ist jedoch möglich, so wurde 2006 das Benutzen von Telefonen während der Fahrt untersagt. Fahrzeuge die schneller als 10 Kilometer pro Stunde fahren unterliegen diesem Gesetz.

Eine Fernsteuerung ist durchaus möglich, die Idee ist davon geprägt, dass der Fahrer der Fahrer das Sichtfeld im Auge haben muss, ob dies durch eine Kamera geschieht ist dabei wohl unerheblich. Schon zu dieser Zeit war Fernsteuerung technisch möglich und hätte direkt verboten werden können.

Rechtliche Lage in Skandinavien | Autonomes Fahren

In Skandinavien interpretiert man das Abkommen so, dass der Fahrer fähig sein muss, das Auto zu steuern, also wach und nüchtern, so die Seite generationplus.de. Derart hat Volvo die einfachere Möglichkeit seine Projekte einfacher zuzulassen.

Rechtliche Lage in den USA | Autonomes Fahren

Die USA sollen dem Abkommen nicht beigetreten sein und haben daher keine Limitierung, obgleich man natürlich Elemente übernommen hat. In Kalifornien und Nevada gehören dazu das Vorhanden sein eines Führerscheins, einen Fahrersitz und der Führer des Fahrzeugs muss permanent die Möglichkeit haben, in das Geschehen einzugreifen.

Autonome Fahrzeuge müssen in den US-Staaten mit fünf Milllionen US-Dollar versichert sein. Bisher  dürfen Google, Continental und Audi in Nevada, respektive Kalifornien mit ihren Testfahrzeugen durch den Straßenverkehr kurven.

David Fluhr

Ich schreibe seit 2011 über das Thema Autonomes & Vernetztes Fahren. Ich habe Sozialwissenschaften an der HU Berlin studiert und bin seit 2012 selbstständiger Journalist. Kontakt: mail@autonomes-fahren.de

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