Continental: Autonomes Fahren in Perspektive
Im Hause Continental wünscht man sich eine zeitnahe Regelung der gesetzlichen Grundlagen für das Autonome Fahren, zur rechtzeitigen Einführung der Technik.
Der Autozulieferer Continental forscht mit Erfolg an Fahrassistenzsystemen und Autonomem Fahren. Die Menschen wünschen sich die Einführung der Technik, vor allem für Autobahnfahrten – nur die rechtlichen Grundlagen dafür sind noch nicht gelegt, kritisiert man bei Continental.
Erst vor ein paar Monaten wurden die ersten Grundlagen geschaffen: Das Wiener Abkommen aus den 60er Jahren wurde mit einem entsprechenden Eintrag erweitert, sodass hochautonomes oder hochautmatisiertes Fahren rechtlich möglich ist. Denn der Fahrende muss jederzeit den Computer “übersteuern” können und damit die jederzeit die volle Gewalt über das Fahrzeug haben. Jetzt muss nur noch das vollautonome Fahren rechtlich implementiert werden.
Die Technik, so führte der Forschungschef von Continental, Christian Senger, auf der Branchenmesse “Zulieferer Innovativ 2014” aus könne Ressourcen schonen und Unfälle reduzieren. Damit steht man im Einklang mit dem Wunsch nach Null-Verkehrstoten. Die Einführung des hochautomatisierten Fahrens soll bis 2020 erreicht werden, so dass man bereits heute die rechtlichen Rahmenbedingungen stellen muss.
Im Detail sieht er die den Teufel in der Regelung des Wiener Abkommens von 1968, der UN/ECE – UN-R 79: “Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung der Fahrzeuge hinsichtlich der Lenkanlage”. Hierin ist festgehalten, dass vollautonomes Fahren nur bis 10 Km/h erlaubt ist. Dies müsse geändert werden und in nationale Gesetze einfließen.
Länder wie Schweden, wo Volvo agiert, oder die USA haben dieses Abkommen nicht unterschrieben. Daher fürchtet man, dass diese gesetzliche Hürde einen forschungstechnischen Rückstand bedeute.