Das vom Bundestag verabschiedete Gesetz zum Teil- und Hochautonomen Fahren wurde vom Bundesrat genehmigt.
Der Bundestag hatte im September ein Gesetz für den Einsatz von Teil- und Hochautonomen Fahrzeugen genehmigt. Nun hat es auch der Bundesrat (bestehend aus den Ministerpräsidenten der Länder) ratifiziert. Das Gesetz, so Dobrindt auf der Feier zum Digitalen Testfeld, würde die Rechtssicherheit für die Produzenten garantieren. Trotzdem stehen noch einige Fragen, wie die der Haftung, im Raum und die Begrifflichkeiten seien zu schwammig formuliert, so die Opposition.
In Deutschland testet man an der Technik auf der A 9 in Bayern. Auch die Städte sollen nun in die Testverfahren aufgenommen werden und in Baden-Württemberg hat die Testregion um Karlsruhe eine landesweite Ausschreibung gewonnen.
Im Fokus dieses Gesetzes stehen aber keine Vollautonomen Fahrzeuge, sondern Fahrzeuge der Teil- und Hochautonomie, wo die Aufmerksamkeit der Fahrenden vorausgesetzt ist. Das Verkehrsministerium unterscheidet dies mit den Begrifflichkeiten Automatisiert, also Teil- und Hochautonomie, und Autonomes Fahren, was die Vollautonomie meint. Derart muss der Mensch bei dem nun ratifizierten Gesetz die Systeme auch jederzeit übersteuern können, was m.E. bei allen existierenden Systemen der Fall ist.
Möglich machte das Gesetz eine Änderung des Wiener Abkommens, das aber für das Vollautonome Fahren nochmals abgeändert werden müsste, und es sei mit Richtlinien der UN-ECE Kommission kompatibel. Nun steht der Veröffentlichung des Gesetzes nichts mehr im Wege und mit der Bekanntgabe im Anzeiger tritt es de facto in Kraft. Bezüglich des gesetzlichen Rahmens beim (Voll-)Autonomen Fahren, hatte das Verkehrsministerium eine Ethik-Kommission unter der Leitung des ehemaligen Verfassungsrichters di Fabio eingesetzt.
In den USA hat man Richtlinien erlassen, da dort die Verkehrspolitik in der Verantwortung der einzelnen Bundesstaaten liegt. Auch in anderen Ländern gibt es ähnliche Vorgehensweisen, in der EU haben sich in die Länder in der Amsterdamer Erklärung dazu verpflichtet.