Gesetz für Teilautonomie verabschiedet
Die Bundesregierung hat den Weg für das Teil-Autonome Fahren frei gemacht.
Gestern Abend hab der Bundestag den Gesetzesentwurf von Verkehrsminister Dobrindt verabschiedet. Ziel des Gesetzes ist die rechtliche Sicherheit für die Assistenzsysteme im Fahrzeug.
Seit der Überarbeitung des Wiener Abkommens und der Amsterdamer Erklärung war es eine Frage der Zeit, bis diese Gesetze kommen würden. Nun ist ein weiterer Schritt in Richtung Autonomes Fahren getan. In dem Gesetz wird vorgeschrieben, dass der Mensch die Systeme übersteuern können muss. Assistenzsysteme, die der UN ECE Regel entsprechen, können zugelassen werden.
Das Gesetz wurde mit den Stimmen der Regierung (CDU/CSU und SPD), sowie der Linken ratifiziert. Die Grünen haben sich enthalten. Die Fraktion der Linken sieht aber noch Handlungsbedarf in den Fragen des Datenschutzes und der Haftung der Hersteller. Zudem muss der Mensch am Steuer immernoch ständig aufmerksam sein, das wird im Gesetz mit “Wahrnehmungsbereitschaft” oder “Mindestmaß an Aufmerksamkeit”, was für die Linken noch zu schwammig sei. Auch die Grünen kritisieren Mängel, so sei unklar wo die Daten gespeichert werden.
Das neue Gesetz betrifft aber nicht das wirklich Autonome Fahren, also das Vollautonome Fahren. Diese Technik ist noch nicht reif und es bedarf noch vieler Rechtsdefinitionen. Zu diesem Zweck hat Verkehrsminister Dobrindt auch eine Ethik-Kkommission eingerichtet, die heute der Öffentlichkeit vorgestellt wird und damit ihre Arbeit aufnimmt.
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