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Wiener Abkommen geändert

In der vergangenen Woche wurde das Wiener Abkommen im Sinne des Autonomen Fahrens ratifiziert.

Im Jahr 1968 haben verschiedene Länder ein Abkommen in Wien unterzeichnet, in welchem das internationale Verkehrsrecht geregelt ist. Ein Überbau für die nationale Gesetzgebung. Darin ist auch geregelt, wie die Fahrzeugsicherheit aussieht und die sah bisher einen Menschen am Steuer vor.

Vor gut zwei Jahren wurde eine Änderung des Wiener Abkommens vorgenommen, danach sollten zwar Maschinen die Steuerung vornehmen, aber die Höchstgeschwindigkeit von 10 km/h darf nicht überschritten werden.

Letzten Mittwoch wurde die Änderung des Abkommen nun abgeschlossen, da niemand Einspruch eingelegt hat. Erst mit dieser Maßnahme lässt sich das Autonome Fahren auf nationale Ebene angehen, da nun nicht mehr zwangsläufig ein Mensch das Fahrzeug steuern muss.

Noch sind aber nicht alle Formalien beseitigt. Denn die UN / ECE Kommission muss noch einige Änderungen durchführen und Fragen klären. Derart ist nicht geklärt, ob jemand das Auto überwachen muss und wo sich dessen Hände befinden müssen. Oder wie schnell ein derartiges Auto im Autonomen Modus fahren darf und wo?

David Fluhr: Ich schreibe seit 2011 über das Thema Autonomes & Vernetztes Fahren. Ich habe Sozialwissenschaften an der HU Berlin studiert und bin seit 2012 selbstständiger Journalist. Kontakt: mail@autonomes-fahren.de