Zulassungsfähigkeit der Autonomen Fahrzeugtechnik
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Eine wesentliche Hürde, die Autonome Fahrzeuge noch nehmen müssen, ist die Frage der Zulassung.
Ein Grundbaustein des Autonome Fahrens ist die Künstliche Intelligenz. Sie dient vor allem der Sensordatenauswertung und funktioniert nach einem bestimmten Prinzip der sogenannten “Hidden Layers“. Aber genau dieses Prinzip ist unklar und damit gemäß der ISO 26262 eigentlich nicht zulassungsfähig.
![Rinspeed Konzeptcar fuer Autonomes Fahren](https://www.autonomes-fahren.de/wp-content/uploads/2017/07/Rinspeed-Konzeptcar-fuer-Autonomes-Fahren.jpg)
Rinspeed Konzeptcar fuer Autonomes Fahren
Das Gesetz für das Teilautonome Fahren wurde ja bereits 2017 erteilt. Auch wenn dieses sehr schwammig formuliert ist und sicherlich noch einige Gerichte beschäftigen wird, ist das nicht das Problem der Zulassungsschwierigkeit. Ein Punkt ist sicherlich die Haftung und ein weiterer ist die Frage der Typgenehmigung durch das Kraftfahrbundesamt. Eine derartige Genehmigung wurde dem Audi A8 mit Level-3-Fahrfunktionen versagt. Offiziell war man technisch noch nicht in der Lage, aber es lag – nach Angaben eines Insiders – an der Typgenehmigung.
Die Fahrzeuge brauchen eine Typgenehmigung und dafür müssen die gesetzlichen Umwelt- und Sicherheitsnachweise erbracht werden. Dabei gilt die grundlegende Anforderung, dass die Testergebnisse nachvollziehbar- und reproduzierbar sein müssen. Das ist aber bei einer Künstlichen Intelligenz nicht der Fall.
Man weiß zwar, dass sie funktioniert, aber nicht wie dies gelingt. Es gibt Studien, die sich damit beschäftigen und herausfinden wollen, wie das Innere einer Künstlichen Intelligenz funktioniert. Doch das könnte noch Jahre dauern, bis ein Ergebnis vorliegt. Solange kann man die Entwicklungen kaum vermarkten.
In den USA ist das sicherlich etwas anderes, da man dort ein anderes Prinzip verfolgt. So ist etwas auf dem Markt und wenn es nicht funktioniert, wird es verboten. Hierzulande müssen Produkte ihre Sicherheit nachweisen und dies geschieht anhand von Vorgaben wie der ISO 26262. Für die Zulassung braucht es also den Nachweis eines hinreichenden Sicherheitsniveaus.
Bei den bisherigen Zulassungen handelt es sich um F- und E-Genehmigungen. Es sind speziell von einzelnen Behörden herausgegebene Zulassungen, die zu Forschungs- und Entwicklungsverfahren vergeben werden. Doch damit können keine Serienfahrzeuge ausgestattet werden. Eine Ausnahme bieten Fahrzeuge, die mit geringer Geschwindigkeit verkehren. Diesen kann man eine Genehmigung erteilen. Dazu gehören beispielsweise Autonome E-Shuttles.
Vor diesem Hintergrund gibt es Insider, die den Kooperationsschlag zwischen Volkswagen und Ford kritisieren. Denn man pumpt viel Geld in eine Entwicklung, die in Deutschland vielleicht gar nicht zulassungsfähig ist. Auch Teslas Fahrzeuge haben eine Typgenehmigung aus den Niederlanden erhalten. Derart konnte man das deutsche Kraftfahrbundesamt austricksen, das den Autopiloten nicht zugelassen hätte.
Google macht daher derzeit viel Lobbyarbeit in Europa. Dabei geht es aber nicht so sehr um das Autonome Fahren, was durch das Alpabet-Tochterunternehmen Waymo entwickelt wird, sondern um den Einsatz der Künstlichen Intelligenz in der Medizin. Dort wird kräftig investiert und auch die Profite sehen rosig aus. Aber auch diese Verfahren müssen zugelassen werden.