Zulassungen für das Autonome Fahren auf Level 3

Zulassungen für das Autonome Fahren auf Level 3

Die Hersteller haben einen Guide erstellt, um das Autonome Fahren auf Level 3 zulassungsfähig zu machen.

Ein wesentlicher Hinderungsgrund für die Einführung des Autonomen Fahrens ist die Unfähigkeit der Zulassung der Fahrzeuge. Die Hersteller haben diesbezüglich nun einen Vorstoß gewagt, der vom Bundesverkehrsministerium geprüft wird.

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Die Investitionen in Level-3-Fahrzeuge, also gehobene Teilautonomie, müssen sich langsam auszahlen. Das ist der Grund für den Vorstoß der deutschen Autoindustrie. Schon letztes Jahr sollte eigentlich ein Audi A8 auf Level 3 auf den Markt kommen, doch es gab technische Probleme, die sich auch auf die Zulassungsfrage auswirkten.

Bis 2021 wollen einige Hersteller, wie BMW oder Mercedes-Benz, einen Level-3-Wagen auf den Markt bringen. Diese sollen die Fähigkeit besitzen, dass man sich während der Fahrt auf der Autobahn anderen Dingen widmen kann. Das entsprechende Gesetz ist bereits seit 2017 ratifiziert, es fehlt aber noch die Typengenehmigung.

Damit diese Fahrzeuge zugelassen werden können, will man die Politik mit einem Leitfaden dazu bewegen. Dieser Leitfaden enthält Kriterien für die Zulassung, den elf Firmen der Branche entwickelt haben: Aptiv, Audi, Baidu, BMW, Continental, Fiat Chrysler, HERE, Intel, Infineon, Mercedes-Benz und Volkswagen.

Das Bundesverkehrsministerium unter dem CSU-Politiker Andreas Scheuer will diese Genehmigungsverfahren auf internationaler Ebene abwarten, bevor man sich vor traut. Derart wartet man auf Kriterien für die autonomen Spurhaltesysteme, die man auf der Autobahn aktivieren kann.

Bei geringer Geschwindigkeit, wie im Stau, ist die Zulassung eher möglich. Entsprechende Vorschriften könnten im Frühjahr 2020 vorliegen. Dabei verweist man auf die UN-ECE-Vorschriften. Das Kraftfahrbundesamt ist diesbezüglich schon zurückhaltender und kann keinen Zeithorizont in Aussicht stellen.

Wenn die Regelung auf der internationalen Ebene vorliegt, muss das auch noch umgesetzt werden. Das wird weitere Monate dauern, wie die Industrie betont. Daher haben sie den Vorstoß mit dem Namen Safety First for Automated Driving (SaFAD) veröffentlicht. Auf 157 Seiten erklärt das Papier, wie man den rechtlichen Rahmen stricken könnte. Es geht um die Entwicklung sowie die Test- und Validierungsmethoden beim Autonomen Fahren auf Level 3.

International haben sich Branchenbeteiligte zusammengefunden, um die Sicherheitsbewertungen zu entwickeln, woraus sich Gesetze ableiten könnten. Die Zulassung aufgrund des Papiers scheint erfolgversprechend, denn BMW und Mercedes-Benz, die zusammen die nächste Stufe beschreiten werden, kündigten an, sich nun gemeinsam an Level 4 zu wagen.

Doch ergibt sich dessen ungeachtet immer noch ein Problem: Wie will man etwas zulassen, dass man gar nicht überprüfen kann? Gemeint ist die Sensorauswertung, die Routenfindung und andere Dinge, die man einer Künstlichen Intelligenz überlässt. Denn diese arbeiten mit sogenannten Hidden Layers. Man weiß zwar, dass aber nicht, wie sie funktionieren. Die Reproduzierbarkeit des Ergebnisses gestaltet sich bei lernenden Systemen schwierig.

Gleichzeitig besteht die Frage der Haftung, vor allem angesichts der gesetzlichen Regelung, dass man ständig bereit sein muss, das System wieder zu übernehmen. Was wenn man gerade in ein Buch vertieft ist, wenn man arbeitet oder gar schläft?

David Fluhr

Ich schreibe seit 2011 über das Thema Autonomes & Vernetztes Fahren. Ich habe Sozialwissenschaften an der HU Berlin studiert und bin seit 2012 selbstständiger Journalist. Kontakt: mail@autonomes-fahren.de

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