Wiener Abkommen pro Autonomes Fahren geändert

Offensichtlich hat die UN das Wiener Abkommen abgeändert, um das Autnome Fahren annähernd zu ermöglichen.

Die rechtlichen Hürden für die Einführung des Autonomen Fahrens liegen zunächst bei dem Wiener Abkommen aus den 60er Jahren, worin steht, dass dem Fahrer immer die volle Kontrolle über sein Fahrzeug haben muss. Mit den Autonomen Fahrzeugen ist das nicht vereinbar.

Unter Druck einiger europäischer Staaten – darunter auch Deutschland – haben die Vereinten Nationen in New York dieses Wiener Abkommen nun ergänzt, so berichtet das Verkehrsministerum, sowie Daimler. Aber noch sei es nicht adäquat geändert, noch fehlen Formalitäten. Der entsprechende Passus ist der 8. Artikel der Wiener Konvention; er wurde dahingehend erweitert, dass automatisierende Systeme zulässig sind, aber nur, wenn sie vom Menschen jederzeit abgeschaltet werden können. Ob das der Wurf nach Vorne ist, bleibt abzuwarten.

Damit sind aber noch nicht alle Hürden genommen, denn auch auf nationalstaatlicher Basis müssen entsprechende Gesetze entstehen, die sich beispielsweise dem Datenschutz widmen.

David Fluhr

Ich schreibe seit 2011 über das Thema Autonomes & Vernetztes Fahren. Ich habe Sozialwissenschaften an der HU Berlin studiert und bin seit 2012 selbstständiger Journalist. Kontakt: mail@autonomes-fahren.de

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