Technikrecht: Autos vor Gericht

Simulation Notbremsassistent

Wer haftet bei einem Unfall, wenn das schuldige Fahrzeug von einem Computer gelenkt wurde? In einem EU Projekt beraten Rechtswissenschaftler über die juristischen Bedingungen zur Einführung Autonomer Fahrzeuge im Straßenverkehr und eine Idee ist ins Spiel bekommen.

Das EU-Projekt  “Adaptive” hat einen Juristischen Ausschuss damit beauftragt, die Frage des Rechtlichen zu klären. Dieser Ausschuss steht unter der Leitung von Eric Hilgendorf. Der Ausschuss hat in der Süddeutschen Zeitung einen Vorstoß zur Behandlung von Autonomen Fahrzeugen oder intelligenten Fahrasssistenzsystemen vorgenommen.

Simulation Notbremsassistent

Simulation einer Notbremsung eines Autonomen Fahrzeugs im Fraunhofer IAO.

 

Intelligente Fahrassistenten sind bereits heute im Bereich des Machbaren, obgleich man bei den Herstellern zur Entwicklung Vollautonomer Fahrzeuge immermehr von dem Zieljahr 2020 abrückt und vorsichtig nocheinmal 10 Jahre hinzufügt. Es wird also höchste Zeit für eine juristische Klärung des Sachverhalts.

Bisher sind die Fahrenden für das Fahrzeug und dessen Führung verantwortlich, das sichert auch das Wiener Abkommen von 1968. Damals war eine derartige Technik noch Science-Fiction, heute ist es in absehbarer Zeit möglich. Volvo hat mit Schweden in diesem Bereich einen Vorteil, da Schweden dieses Abkommen nicht unterschrieben hat, auch die USA nicht, weswegen es dort heute schon zu Zulassungen Autonomer Fahrzeuge, vor allem von Google, gekommen ist. Google sieht die Haftung klar beim Hersteller und verweist auf die Produkthaftpflicht.

Die Frage nach dem Juristischen wurde schon desöfteren behandelt; ein interessanter Vorstoß dazu kam jetzt von den Rechtswissenschaftlern der Universität Würzburg. Dort will man das Auto selbst vor ein Gericht stellen, mittels einer ePerson, also einer virtuellen Person, ähnlich der juristischen Person bei einem Unternehmen. Auf das Konto des virtuellen Menschen wird eine bestimmte Summe für etwaigen Schadensersatz überwiesen, oder vermutlich eher verbürgt, sodass die Hersteller keine weiteren rechtlichen Schwierigkeiten bei einem Unfall mit einem computergestützten Fahrzeug haben. Denn die Frage nach der Haftung bei einem Unfall, könnte sowohl den Hersteller oder auch die Programmierfirma treffen.

Statistisch, so führt der Artikel der Süddeutschen aus, haben Menschen alle 1,5 Millionen Kilomter einen Unfall, Google und andere Autonome Fahrzeuge haben bisher mehr als das – ohne Unfall – geschafft. Und keiner will diesen ersten Unfall mit seinem Fahrzeug sehen. Zwar gab es einen Unfall mit einem Roboterauto von Google, aber zu der Zeit lenkte ein Mensch.

Eine andere Frage ist die, der Sicherheit der Daten. Dies betrifft nicht nur den Datenschutz, sondern auch die Frage der Hacker und der damit möglichen Beeinflussung des Autos. So gab es schon eine Kooperation zwischen AVG und Renault, zu eben diesem Zweck und weitere werden vermutlich folgen.

Zum Thema der juristischen Behandlung des Autonomen Fahrzeugs, lädt die Universität in Würzburg zu einer Tagung, zur “Zweiten Würzburger Tagung zum Technikrecht” am Freitag, 17. Oktober und Samstag, 18. Oktober 2014, ein. Die Frage der Aktualität der Gesetze und des Wiener Abkommens stehen auf der Agenda, sowie Sicherheitsstandards der Autotechnik, Produktsicherheit und die Frage des Versicherungsschutz Autonomer Fahrzeuge.

David Fluhr

Ich schreibe seit 2011 über das Thema Autonomes & Vernetztes Fahren. Ich habe Sozialwissenschaften an der HU Berlin studiert und bin seit 2012 selbstständiger Journalist. Kontakt: mail@autonomes-fahren.de

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