Open-Data-Gesetz im Bundestag
Der deutsche Bundestag hat ein Gesetz verabschiedet, das die Datenverarbeitung betrifft und einen Open-Data Ansatz verfolgt.
Bereits am Donnerstag verabschiedete der Bundestag das E-Government-Gesetz (oder Open-Data-Gesetz), das Daten als Rohstoffe sieht. Darin ist geregelt, dass die Daten der Behörden unentgeltlich bereitgestellt werden.
Im Zuge der Digitalisierung, so der Bundesinnenminister, sei die digitale Transparenz ein Form der Teilhabe. Die Daten werden unaufbereitet und für Maschinen lesbar zur Verfügung gestellt. Das Ziel sei es neue Geschäftsmodelle zu ermöglichen, an denen die Innovationen gedeihen können.
Derart sollen Apps entstehen, die die Wetter, Geo- oder Verkehrsdaten aufarbeiten, welche damit einen Mehrwert für die Menschen liefern sollen.
Das Gesetz sieht auch Ausnahmen für die Datenveröffentlichung vor. Deren Begründung beziehen sich auf Betriebsgeheimnisse, Rechte von Dritten oder den private Datenschutz. Zudem gibt es keinen Anspruch auf Datenzugang, was mit dem Verweis auf Datensicherheit und Geheimhaltung begründet wird.
Es soll eine Anlaufstelle für die Beratung geben, sowie die Erstellung einer Analyse innerhalb von vier Jahren. Die Kosten für die Etablierung des Zugangs liegen bei 16,7 Millionen Euro, sowie weitere 787.000 Euro pro Jahr.