NRW: Rechtlicher Rahmen angefordert
Der Landesverkehrsminister von Nordrhein-Westfalen fordert einen rechtlichen Rahmen für den Einsatz der Autonomen E-Shuttles.
Mit geringer Geschwindigkeit und hoher Automation könnten Autonome E-Shuttles die ersten automatisierten Fahrzeuge sein, die in den Städten zum Einsatz kommen. In Monheim am Rhein verkehren solche Fahrzeuge bereits, doch jeweils mit einem Operateur an Bord.
Um die Technik voranzubringen und um auf den Operateur an Bord zu verzichten, fordert der Verkehrsminister des Landes Nordrhein-Westfalen, Hendrik Wüst, eine rechtliche Absicherung für den Betrieb. Derzeit wird diesen Fahrzeuge mithilfe von Forschungs- und Entwicklungsgenehmigungen die Fahrt ermöglicht.
Wüst wandte sich mit seinem Anliegen eines verlässlichen Rechtsrahmens an den Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer. Dieser hat einen Entwurf bereits im Juni vorgelegt. Jedoch ist man auf internationaler Ebene noch nicht so weit. Jüngst hat man die UN-Regeln für Level 3 herausgegeben. Für Level 4 oder höher braucht es erneut jahrelange Beratungen, um den weltweiten Verkehr harmonisiert zu regeln.
Wüst sieht die Lösung in der Fernsteuerung, was nach dem aktuellen Entwurf explizit nicht vorgesehen ist. Sein Verkehrsministerium verweist auch das Einsatzgebiet rund um das Car-Sharing. Die Fernsteuerung der Fahrzeuge könnte sie dort bereitstellen, wo sie gebraucht werden.