Neues vom TÜV für Autonomes Fahren
Auch die TÜVs hierzulande machen sich Gedanken, wie die Sicherheitsbewertungen für das Autonome Fahren aussehen könnten.
Weltweit finden sich Akteure zusammen, um die Bewertung der Sicherheit des Autonomen Fahrens einheitlich vorzunehmen. Zu den Kooperativen zählen unter anderem IAMTS, Pegasus, AVL, der TÜV Süd und Nvidia oder eine Hersteller-Koalition.
Der TÜV Süd ist bei mindestens zwei Vereinigungen aktiv und macht sich auch selbst Gedanken darüber. Die physischen Prüfverfahren sind für die Überprüfung von Software ungeeignet. Derart hat man eine Methode entwickelt, welche sich explizit an das Autonome Fahren richtet.
Auf der Straße könnte das Verhalten der Fahrzeuge lediglich in 10 bis 100 Verkehrsszenarien überprüft werden, weshalb man vor allem in der Simulation prüft. In der realen Welt sind es daher eher Stichproben. Des Weiteren testet man die Fähigkeiten der Autonomen Fahrzeuge auf Testarealen. Diesbezüglich ist der TÜV Süd bei Singapurs Testfeld Cetran engagiert. Das dortige Konzept ist umfassend und könnte als Vorbild für weitere Testzentren dienen.
Die Bewertung der Sicherheit, so der TÜV Süd, sei vor allem wegen der Entwicklung des Autonomen Fahrens von Belang. Da die Sicherheit wichtiger wird, wenn der Mensch weniger Einfluss auf das Fahrzeug hat. Außerdem ist das Fahrzeug öfter unterwegs, was den Verschleiß erhöht.
Auch die Upgrades der Fahrzeuge müssten begutachtet werden, so ein TÜV-Sprecher. Zudem können darüber auch neue Funktionen eingespielt werden. Gerade erst hat BMW sein erstes Upgrade für die OTA-Übertragung bereitgestellt.
Für eine einheitliche Bewertung bräuchte man aber auch Zugang zu den Daten und da steht man im Spannungsverhältnis zwischen den Betriebsgeheimnissen und dem Datenschutz. Allerdings sind die Daten noch nicht gesetzlich geregelt und die Hersteller wollen die Daten mit keiner anderen Branche teilen. Daten sind pures Geld, aber offiziell sieht man in der Veröffentlichung ein Sicherheitsrisiko.
Auch die Versicherungen wollen an die Daten und fordern einen treuhändischen Zugang. Die Datenschutzbeauftragten und Verbrauchsschutzorganisationen sehen die Fahrenden in der Datenhoheit und fordern, dass diese der Übermittlung zustimmen müssten.