Neue Klage gegen Teslas Autopiloten | Florida
Tesla wird der Irreführung bezüglich des Systems Autopilot angeklagt.
Bereits im September wurde eine Klage gegen Tesla erhoben. Eine Frau verursachte in einem Tesla einen Unfall. Der Wagen beschleunigte plötzlich und fuhr fast ungebremst auf einen stehenden Feuerwehrwagen auf. Diesen hatte das System offenbar nicht gesehen.
Bei einem ähnlich gelagerten Fall in der Schweiz wurde der Fahrer eines VW Golfs für schuldig erklärt. Auch er verwies auf das Assistenzsystem. Doch darauf darf man sich nicht verlassen, entschieden die Richter in der Schweiz. Eine US-Studie verwies schon vor Monaten darauf, dass viele sich nicht über die Fähigkeiten der Systeme im Klaren sind und auch Euro NCAP tadelt das und spricht von Verwirrung der Fahrenden.
Ein neuerlicher Prozess stößt in ein ähnliches Horn. Der Fahrer eines Teslas sei von dem Unternehmen in die Irre geführt worden, so lässt sich der Klageansatz verstehen. Tesla ließ ihn in dem Glauben, dass das Autopilotsystem auf der Autobahn sicher sei.
Doch dem war, nach Aussage des Fahrers eines Models S, nicht so. Er wurde bei einem Unfall in Florida schwer verletzt. Er fuhr mit 130 Stundenkilometern auf einen stehen Ford Fiesta auf.
In der Klageschrift heißt es nun, dass ein übermäßiges Risiko eines Unfalls herrsche, wenn man mit hoher Geschwindigkeit fahre. Das Auto sei nicht in der Lage stehende Objekte, wie geparkte Autos, zu erkennen. Daher fordert der Mann nun Schadensersatz in Höhe von 15.000 US-Dollar.
Zuletzt gab es einige Unfälle, in den Tesla-Fahrzeuge beteiligt waren. Dabei gab es auch Tote. So fuhr ein Tesla mit hoher Geschwindigkeit gegen eine Autobahnbarriere. Die diesbezüglichen Untersuchungen laufen aber noch. Oftmals – darauf verweist Tesla – vergessen die Fahrenden die Konzentration auf den Verkehr. Daher wurde vor Kurzem auch der Autopilot-Buddy verboten. Dieser unterdrückte die Warnungen, wenn man nicht mehr die Hände am Lenkrad hat.
Tesla wehrt sich gegen die neuerliche Klage mit der Aussage, dass man keinen Grund zur Annahme habe, dass das System anders reagierte, als erwartet. Der Fahrer hätte auf den Verkehr achten müssen. Der Fahrer gibt sogar zu, dass er zum Zeitpunkt des Unfalls auf sein Handy geschaut habe. Jedoch hätte der Verkäufer ihm gesagt, dass man in Gefahrenmomenten gewarnt werden würde. Schon in der Klage in Utah, gab die klagende Fahrerin zu verstehen, dass es im Verkaufsgespräch Angaben gab, die vermuten lassen, dass das Auto von selbst fahren würde.
Da der Autopilot, auch wenn der Begriff verwirrend ist, ein System der Teilautonomie ist, muss man trotz eigenständiger Lenkbewegung den Verkehr permanent überwachen. Das gilt auch für das neue System, das man gerade erst ausgerollt hat.
Quelle (englisch)