Klage: 5G Bedingungen in Deutschland
Netzanbieter klagen gegen Bedingungen zur Frequenzversteigerung bei 5G.
In diesem Frühjahr sollen die Frequenzen für den neuen Mobilfunkstandard 5G versteigert werden, doch ist die Frage nach den Bedingungen noch nicht ganz geklärt. Wie angekündigt wurde, planen die drei Netzanbieter eine Klage gegen die Bundesnetzagentur einzureichen.
Es geht vor allem um die Bedingungen für den Ausbau des 5G Netzes im ländlichen Raum. Die Industrie will das nicht oder nur in geringem Umfang. Denn dort gibt es nur wenig Kundschaft und das vermindert die Wirtschaftlichkeit. Nach viel Kritik setzte aber auch der dafür zuständige Minister für Digitales und Verkehr, Andreas Scheuer, auf eine bessere Erreichbarkeit auf dem Land. Aber schon dieser Minimalkonsens des wirtschaftsnahen Verkehrsministers, ist den Firmen zu viel.
Da aber 5G auch für die Mobilität von Morgen im Allgemeinen und dem Autonomen Fahren im Speziellen von besonderer Bedeutung ist, plant die Autoindustrie, ein eigenes Netz anzubieten. Denn ein Ausfall der 5G Verbindung ist für Fahrzeuge während der Fahrt nicht unproblematisch.
Die Telekommunikationsunternehmen, Telefónica, Vodafone und Deutsche Telekom, wollen nun gerichtlich gegen die Auflagen zum Betrieb des 5G-Netzwerks vorgehen. Man betrachtet diese Bedingungen als unzumutbar und unverhältnismäßig. Obwohl der Verkehrsminister gegen nationales Roaming ist, will man hier Rechtssicherheit und sichergehen, dass es nicht soweit kommt. Nationales Roaming meint den Wechsel der Verbindung zu dem Unternehmen, das einen Empfang bietet. Derart mindert man die Kosten für den Ausbau.
Die Überwachung dessen soll die Bundesnetzagentur stemmen, welche auch offiziell die Regeln für die Vergabe der Frequenzen benennt. Das impliziert eine gewisse Entscheidungsfreiheit, was wohl gewollt ist und was auch zur Rechtsunsicherheit beiträgt.