Kalifornien erlaubt Autonomes Fahren ohne Lenker

In Kalifornien darf man bald Autonome Autos ohne Fahrende testen und in Betrieb nehmen. Ein Gesetzentwurf macht es möglich.

Bisher war Kalifornien vor allem dafür bekannt, dass sie die Regeln für das Autonome Fahren besonders streng auslegen. 2016 hat die US-Bundesregierung, damals die Obama-Administration, Richtlinien dafür erlassen. Nun hat man sich auf einen Entwurf geeinigt, der das Betreiben Autonomer Fahrzeuge grundsätzlich erlaubt. Die Abstimmung darüber steht aber noch aus.

SuedKalifonien Karte von TomTom

Bisher ist das Testen Autonomer Fahrzeuge nur mit einer Lizenz möglich, die eine hohe Versicherungssumme und Profi-Fahrende zur Überwachung vorsieht. Diese Lizenz haben bisher 36 Unternehmen erworben, darunter Google, Apple, aber auch Baidu oder Mercedes-Benz.

Kalifornien war, nach Nevada im Mai 2012, der zweite US-Bundesstaat, der das Testen der Technik erlaubt hat. Im September 2012 wurde das Gesetz im Hauptquartier von Google unterschrieben.

Nach Michigan im Norden der USA, plant nun auch Kalifornien einen Erlass zum Betreiben Autonomer Fahrzeuge zu erlassen – auch ohne Überwachungsperson. Die neuen Regeln für das Testen sind bereits seit einiger Zeit diskutiert worden. Nun soll feststehen, dass die Lizenzgebühren erhöht werden und Testfahrten mit Passagieren an Bord müssen künftig kostenlos erfolgen müssen. Das wird vor allem Uber wenig schmecken. Google verleast seine Fahrzeuge in Arizona.

Auch in Zukunft muss man die Behörden über Ausfälle informieren, aber dafür nur noch über Unfälle, bei denen es einen Zusammenstoß gab. Die Fahrzeuge dürfen auch künftig keine Anhänger mit sich führen, was das Lkw Projekt von Google und Uber in Kalifornien im Weg stehen dürfte. Zudem sind Motorräder, Busse und alles was schwerer ist als ca. 4,5 Tonnen Gewicht ausgeschlossen und alle automatisierten Autos müssen über eine Blackbox verfügen.

Die Autonomen Fahrzeuge müssen in permanentem Kontakt mit einer Zentrale stehen, die den Betrieb aus der Distanz kontrolliert. Allerdings ist eine Fernsteuerung nicht Bedingung für die Tests. Anträge für Tests müssen darlegen, in welcher Geschwindigkeit sie fahren und Rettungsfahrzeuge über die Fahrzeuge informiert werden. Das impliziert beispielsweise die Kommunikationsart, den Autonomiegrad und wie man ihn sicher abschleppen kann.

Und die Lizenznehmenden müssen nachweisen, dass sie für die Haftung genug Deckungskapital haben. Sollte einer Firma danach das Geld ausgehen, erlischt die Lizenz für die Fahrzeuge. In puncto Datenschutz sollen alle nicht betriebsbedingten Daten, die gespeichert werden, den Fahrgästen angezeigt werden. Wenn die Daten anonymisiert sind, braucht man dies nicht vorzunehmen. Und Updates müssen bei Änderungen ohne Aufforderung einspielt werden, wenn sich beispielsweise die Route oder die Gesetzeslage ändert.

Gesetzentwurf DMV (kalifornische Verkehrsbehörde) und Quelle

David Fluhr

Ich schreibe seit 2011 über das Thema Autonomes & Vernetztes Fahren. Ich habe Sozialwissenschaften an der HU Berlin studiert und bin seit 2012 selbstständiger Journalist. Kontakt: mail@autonomes-fahren.de

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