Gesichtserkennung ist nicht so gut wie erzählt

Gesichtserkennung ist nicht so gut wie erzählt

Offenbar hat die Bundespolizei die Gesichtsüberwachung positiver dargestellt, als sie tatsächlich war.

Am Bahnhof Südkreuz in Berlin überwachen Kameras die Eingänge. Damit will man die Gesichter erkennen und gesuchte Personen ausfindig machen. Doch man überwacht derart permanent alle Menschen, die diesen Bahnhof betreten.

ueberwachungskamera

Vor einiger Zeit hat man die Ergebnisse der Testphase veröffentlicht, die man noch unter dem einstigen Bundesinnenminister Thomas de Maizière begonnen hatte. Doch diese vermeintlichen Erfolgszahlen waren geschönt, so die Stellungnahme des Chaos Computer Clubs (CCC).

Die tatsächlichen Ergebnisse, so der CCC, hätten gar keine Erfolgsmeldung zugelassen. Denn die Systeme sollen überhaupt nichts gebracht haben. Damit das Überwachungsprogramm jedoch nicht wie ein Fehlschlag dastehe, habe man die Zahlen frisiert.

An dem Bahnhof sind drei Systeme getestet worden und für sich hatte keines der Systeme die Fähigkeit zur Gesichtserkennung. Nur wenn man alle nebenher laufen lassen würde, würde man auf die Erfolgsquote von 80 Prozent kommen. Das tatsächliche Ergebnis liege demnach bei durchschnittlich 68,5 Prozent. Eines der Systeme habe sogar nur eine Trefferquote von 18,9 Prozent erreicht.

Damit stehe der Eingriff in die Grundrechte in keinem Verhältnis zum Ergebnis. Die Daten könnten kaum für den Abgleich mit den Daten der Polizei herangezogen werden. Es sei “unredlich” das als Erfolg zu vermelden.

Dem nicht genug wären auch die Zahlen zur Falscherkennungsrate (FAR) falsch. Das meint die Wahrscheinlichkeit, dass eine unschuldige Person als gesucht eingestuft werde. Der Durchschnitt lag hierbei bei 0,67 Prozent. Da täglich 90.000 Personen den Bahnhof betreten, würden demnach 600 zu Unrecht untersucht werden.

Außerdem kritisierte der IT-Fachverband das Messverfahren. Dadurch sind die tatsächlichen Fehler im System gedrückt worden. Der CCC spricht gar von der Missachtung wissenschaftlicher Methodik bei der Bild- und Personenauswahl, sowie bei der Personenanzahl.

Im Fazit fordert man die Behörden auf, das Überwachungsprogramm einzustellen, und gibt einen Tipp, wie man sich vor der Überwachung schützen könne: Man müsse das Gesicht nur um 15 Prozent zur Seite drehen, schon sei eine Erkennung nicht mehr möglich.

Mitteilung des CCC

David Fluhr

Ich schreibe seit 2011 über das Thema Autonomes & Vernetztes Fahren. Ich habe Sozialwissenschaften an der HU Berlin studiert und bin seit 2012 selbstständiger Journalist. Kontakt: mail@autonomes-fahren.de

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