Gesetzesentwurf für Intelligente Mobilität

Bundestag-Berlin

Die regierenden Fraktionen haben einen Antrag für die Digitalisierung des Verkehrs in den Bundestag eingebracht.

Die Anträge beginnen traditionell mit den Worten: Der Bundestag wolle (oder möge) beschließen: … So auch dieser Antrag mit den vollen Titel: “Intelligente Mobilität fördern – Die Chancen der Digitalisierung für den Verkehrssektor nutzen”. Bis der im Januar eingereichte Antrag wirklich zu einem Gesetzesentwurf reift, wird noch einige Zeit ins Land ziehen.

Bundestag-Berlin

Aber schauen wir einmal rein. Den Anfang macht die grobe Umschreibung, was von einem Chancenausblick erweitert wird: “.. neue strategische Ansätze…” Zu den Vorteilen des vernetzten und automatisierten Verkehrs gehören Kosteneinsparung, Umweltschutz, Verkehrssicherheit bis zu erhöhtem Komfort – gerade auch für ältere Personen.

Man setzt auf Effizienz im Verkehr auf der Basis der vorhandenen Infrastruktur. Dafür müsse man aber die Daten auswerten. Dennoch ist eine Voraussetzung für den Plan die Etablierung des 5G Internets. Die Daten sollen standardisiert und öffentlich zugänglich gemacht werden, vor allem mit Blick auf den öffentlichen Nahverkehr aber auch auf die Car2Car oder Car2X Kommunikation. Bis 2020 will man bei 215 MB erreichen – Stichwort: Die Gigabit-Gesellschaft.

Neben dem Verkehr soll auch die Stromzufuhr über ein Smart Grid (intelligente Stromnetze) geregelt werden. So will man die E-Mobilität mit der Automatisierung des Verkehrs synchronisieren.

Das Projekt Straßenverkehrstelematik wird mit 50 Millionen Euro gefördert und soll bis Ende 2016 beendet sein. In diesem Rahmen will man auch die Parkplätze erfassen. Dafür sollen, wie in einem Berliner Pilotprojekt, Scanner in Laternen eingebaut werden, die die Parkplatzsituation überwachen.

Die Kostenersparnis unterstreicht man vor allem mit der Stauvermeidung. So sollen 1,2 Milliarden Liter Sprit, also ungefähr 8 Milliarden Euro, durch das Autonome Fahren eingespart werden. Tatsächlich gehen einige Studien aber davon aus, dass das Autonome Fahren die Fahrleistung der Menschen erhöhen wird.

Der Regierung geht es in dem Papier auch um den Wirtschaftsstandort Deutschland, wo man mit der Vernetzung einen Umsatz von über 100 Milliarden Euro bis 2020 prognostiziert.

Als Handlungsmaßnahme will man die Anpassung des Wiener Abkommens ratifizieren, die jedoch bisher nur bis 10 km/h Autonomes Fahren vorsieht. Daran soll aber noch dieses Jahr gefeilt werden. Was die Fahrenden angeht, so sieht man in dem Papier immer noch einen Menschen hinter dem Steuer, eine Notwendigkeitsprüfung ist aber vorgesehen – ebenfalls in puncto Führerschein.

Zur Frage der Haftung lässt man Fragen offen. Man zieht zwar die Produzenten in der Haftung, doch übergibt man dies noch der weiteren Prüfung anheim.

Was den Datenschutz betrifft, so will man dem Verkehrsgerichtstag und dem VDA-Vertrag folgen, wonach die Kaufenden über die Datenerfassung informiert werden und diese transparent sein soll. Jedoch spricht man nicht vom Löschen von einzelnen zu übermittelnden Daten durch die Fahrenden. Diese dürfen aber das Erfassungssystem deaktivieren.

Auch die Züge sollen mit Telematik ausgerüstet und automatisiert werden, so der Regierungsplan. Diese Einführung soll sanft von Statten gehen. Man will auch auf das Konvoi-Prinzip setzen. Die Gesetzestexte sollen diesbezüglich durchforstet werden.

Die Luft- und Seefahrt sei davon nur wenig betroffen, einmal sei es unerwünscht und einmal sei es unrealistisch. Abschließend eine Liste bereits geförderter und anschließend eine Liste noch zu fördernde Projekte in diesem Bereich.

Antrag im Original

David Fluhr

Ich schreibe seit 2011 über das Thema Autonomes & Vernetztes Fahren. Ich habe Sozialwissenschaften an der HU Berlin studiert und bin seit 2012 selbstständiger Journalist. Kontakt: mail@autonomes-fahren.de

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