Gesetz für autonomes Fahren auf Level 4 in Deutschland

Der Bundestag hat jüngst ein Gesetz für autonomes Fahren verabschiedet.

Die Regierungskoalition hat mit den Stimmen der FDP ein Gesetz verabschiedet, welches sich um autonomes Fahren dreht. Es steht im Rahmen der Idee, dass Deutschland eine Führungsrolle bei der Entwicklung einnehmen will.

Der Gesetzentwurf ist noch nicht final, aber es wird eine Tendenz deutlich. Es widmet sich dem vierten Level der fünfstufigen Kategorisierung. Level 4 ist eigentlich ein Zustand, in dem das Auto weite Teile von selbst fahren kann und der Mensch sich zurücklehnen soll. Diese Technik ist zwar noch nicht marktreif, aber man formuliert schon mal ein Gesetz.

Die Level-4-Anwendungen sollen in festgelegten Bereichen ermöglicht werden. Das dient vor allem dem Testen der Technik, weniger der tatsächlichen Einführung. Dabei spielen autonome E-Shuttles eine gewichtige Rolle. Ein weiteres Einsatzgebiet sind Betriebsgelände, auf welchen Güter und Waren automatisch transportiert werden sollen. Obwohl nicht angedacht, sehen die Regelungen das Vorhandensein von Personen hinter dem Lenkrad vor.

Eigentlich soll Level 4 den Menschen ersetzen, doch dem Gesetz kann man entnehmen, dass die Einstufung noch nicht den technischen Gegebenheiten entspricht. Derart soll es computergesteuerte Safestops geben, bei denen das Auto an einer sicheren Stelle zum Halten kommt. Außerdem soll es einen Not-Aus Button geben, der durch Fahrzeuginsassen aktiviert werden kann.

Eine Automatisierung kann auch nachträglich aktiviert werden, also nach der Typzulassung. Genehmigungen für laufende Projekte werden übrigens künftig nicht vom KBA erteilt, bei neueren jedoch schon.

Kommt es zu einem Unfall, besteht ein Auskunftsrecht für die Fahrzeugdaten bei den Haltenden. Damit soll die Schuldfrage bei Unfällen geklärt werden. Welche Daten verarbeitet werden, soll durch “Privacy by design and by default” ergeben. Fahrzeuge der Polizei, Bundeswehr oder Nachrichtendienste haben hierbei besondere Rechte.

Die Frage der Haftung und der Versicherungen sind aber sehr schwammig und bedürfen wohl der gerichtlichen Auseinandersetzung, sollte das Gesetz so in Kraft treten.

David Fluhr

Ich schreibe seit 2011 über das Thema Autonomes & Vernetztes Fahren. Ich habe Sozialwissenschaften an der HU Berlin studiert und bin seit 2012 selbstständiger Journalist. Kontakt: mail@autonomes-fahren.de

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