Fahrzeug gehackt? Selbst schuld, sagt die Justiz

Fahrzeug gehackt? Selbst schuld, sagt die Justiz
Hacking Schema

Wenn das Autonome Auto gehackt wurde, ist man selbst schuld – so die Sicht der Justiz in Deutschland.

Wenn das Autonome Fahren erst mal auf der Straße ist, dann soll weiterhin die bisher geltende Fahrzeughalter-Haftung gelten. Demnach müssen die Haltenden ihre Fahrzeuge prüfen, denn sie sind für den Zustand zuständig.

Hacking Schema

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Vor allem bei der Frage des Hackings soll die Schuld bei den Fahrenden bleiben und nicht an die Programmierer oder Hersteller weitergeleitet werden. Das Hacking soll nicht als “Höhere Gewalt” gelten. So äußersten sich die Justizministerien der Länder anlässlich einer Tagung in Lübeck.

Die Produkthaftung greift jedoch auch, nämlich dann, wenn sich herausstellt, dass die Software im Auto einen Unfall verursacht hat. Derart, so die offizielle Lesart, will man sicherstellen, “dass der Geschädigte stets einen solventen Schuldner hat”. Ist dem Hersteller der Fehler aber nach “dem Stand der Wissenschaft und Technik in dem Zeitpunkt” nicht aufgefallen, dann greift die Produkthaftung nicht.

Sollte sich diese Entwicklung bewahrheiten, wäre das ein herber Rückschlag für die Entwicklung der Technik. Denn wie will man selbst feststellen, dass die Technik dem Stand der Zeit entspricht? Diese Regelung ist sehr gut für die Hersteller und die Versicherungsindustrie, aber lässt die Fahrenden im Regen stehen.

Nur wenn ein Fehler bekannt wurde und es keinen Patch für die Sicherheitslücke gibt, könnte der Hersteller haftbar gemacht werden.

Die bisherige gesetzliche Regelung, die man 2017 ratifiziert hat und das Teilautonome Fahren betrifft, sieht ebenfalls eine Gefährdungshaftung vor. Das ist ähnlich dem Konzept der Hundehaltung. Sollte das Auto einen Schaden anrichten, ist man dafür haftbar. Dabei ist es eben gleichgültig, ob man das Fahrzeug steuert oder es von selbst fährt.

Noch in diesem Jahr will der CSU-Verkehrsminister Andreas Scheuer ein Gesetz zum Vollautonomen Fahren herausbringen. Darin wird vermutlich dieser Passus übernommen. Die Hersteller sind dann fein raus und die Haltenden haben die “Hack-Karte”.

Quelle

David Fluhr

Ich schreibe seit 2011 über das Thema Autonomes & Vernetztes Fahren. Ich habe Sozialwissenschaften an der HU Berlin studiert und bin seit 2012 selbstständiger Journalist. Kontakt: mail@autonomes-fahren.de

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