DVSGO & KI & Kommentar

Die anstehenden Datenschutzregeln sind auch für die KIs zu streng. Hier soll es Abhilfe geben. Ein Kommentar.
Alle fürchten zu Recht die Welle der Abmahnanwälte wegen der Datenschutzgrundverodnung (DSVGO), die am 25. Mai gilt. Statt Ausnahmen für Klein- und Einzelunternehmen zu vergeben, droht man mit horrenden Strafen. Das wird einige Unternehmen das Leben kosten.
Denn man hat keine Lobbygruppe wie die Autoindustrie, die nicht nur bei den Dieselwerten viele Ausnahmen bekommt. Oder die Immobilienhändler, die Ausnahmen bei der Mietpreisbremse kriegen oder die Banken, die die SEPA später einführen durften, nach dem sie aus Steuermitteln gerettet wurden.
Die KI droht auch verhindert zu werden, dank der zu strengen DSVGO. Während man die Diesel-Firmen, die nachweislich betrogen haben, nicht mit Konsequenzen rechnen müssen, werden aber Seiten wie diese malträtiert.
Weil man die Konkurrenz im Ausland fürchtet, soll etwas passieren – man plant wegen der KIs eine Nachbereitung der DSVGO – so die Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU). Genaues erfährt man ja nicht bei der Frau Merkel, dann kommt es nur zu Widersprüchen.
Diese Woche fand sich die Regierung zu einem diesbezüglichen Thema zusammen. Eine Aufarbeitung soll ab Juni beginnen. Dabei soll es eine Enquete-Kommission geben, die – wie die Ethik-Kommission – Grundfragen beantworten soll. Die Ergebnisse der Ethik-Kommission wurden aber auch nicht umgesetzt.
Eine Meinung zur Digitalisierung gibt es in der Regierung nicht – vielleicht, weil das wiedermal eine leere Worthülse der Regierung ist, deren Inhalt aber den Akteuren unbekannt bleibt. Und Worthülsen hat diese Regierung über Jahre verteilt.