Datenschutz & Vernetzung – Erklärung
Die Datenschutzbehörden und der VDA haben eine gemeinsame Erklärung zum Datenschutz im Vernetzten Verkehr abgegeben.
Der Datenschutz kann für Deutschland, respektive für die EU, ein wirkliches Verkaufsargument sein, denn auch in den USA gibt es inzwischen einen Trend zum Datenschutz.
Zur Frage des Datenschutzes bei der Vernetzung gibt es bereits Studien der FIA und des CSC und auch eine Erklärung des ACEA, die aber vielen nicht weit genug ging. Auch der Verkehrsgerichtstag, der gerade wieder tagt, nahm sich dem Thema bereits an, woraus der Spruch “Wem gehören die Daten?” stammt.
Nun hat sich der Verband der Autoindustrie, VDA mit den Behörden des Bundes und der Länder zusammen gesetzt. Gemeinsam haben sie einen Katalog erarbeitet, der die Daten der Menschen beim Vernetzten Fahren schützen soll.
Die Identifizierung ist möglich, wenn eine ID-Nummer oder das Kennzeichen in den Daten vorhanden ist. Konkret geht es hierbei um personenbezogenen Daten und dem Zeitpunkts der Speicherung, sowie einer verantwortliche Stelle.
Gemeinsam habe man die Rechtsgrundlagen für die Daten im Auto erarbeitet, so der VDA. Im Auto kann man die Datenverarbeitung aktivieren und deaktivieren. Die Datenerhebung wird offline geschaltet, sodass keine Daten mehr übermittelt werden. Stellt sich die Frage, ob dann noch Daten empfangen werden können?
Es wurde klar gestellt, dass die Daten aus dem Auto beim Hersteller erfragt werden können und dies soll kostenlos von Statten gehen. Welche Daten erhoben werden, soll im Vertrag geregelt werden, wobei der Grund genannt und die Einwilligung des Fahrenden eingeholt werden muss. Stellt sich die Frage, kann man das Feature auch nutzen, wenn man keine Einwilligung erteilt hat. Zudem soll ein FAQ über den Bordcomputer abrufbar sein.
Dabei fehlt m.E. das von der Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder im Oktober 2014 veranschlagte Prinzip der Datensparsamkeit und -Vermeidung. Auch das konkrete Konzept des Privacy by design oder by default ist nicht explizit genannt.
Des Weiteren vermisse ich in der Stellungnahme des VDA eine Äußerung bezüglich der Datensicherheit, also dass die Daten nicht in die Hände unberechtigter Dritter gelangt – sprich: Hackings.