BVDW unterstützt den Gesetzentwurf
Der BVDW unterstüzt den Gesetzentwurf von Dobrindt, der stark kritisiert wurde.
Der Bundesverkehrsminister imitierte einen Gesetzentwurf für das Automatisierte Fahren, was das Autonome Fahren expliziert; so die Wortdefinition im Verkehrsministerium. Der Entwurf wurde heftig kritisiert, vor allem sei er schwammig formuliert und die Haftung würde zu stark bei den Fahrenden liegen.
Der BVDW (Bundesverband Digitale Wirtschaft) unterstützt den Entwurf. Er würde sich explizit nicht auf Autonomes Fahren referieren, sondern auf die darunterliegenden Stufen (SAE oder BASt) – da ein Mensch am Steuer sitzen muss.
Das Haftungsrisiko, so deren Bewertung, würde nicht auf die Fahrenden abgewälzt werden. Schon heute wäre die Regelung so und man könnte bei Produktfehlern den Hersteller haftbar machen. Außerdem müsste das Fahrzeug zugelassen werden mit seinen Funktionen. Jedoch kritisiert man die Übernahmeregelung, die nicht eindeutig wäre. Unverständnis zeigte man auch gegenüber des Ausfalls, da beispielsweise ein defekter Sensor erst gar nicht aktiviert werden dürfte.
In puncto Haftung sieht man einen ausreichenden Opferschutz und eine angemessene Haftungsumme, welche bei 10 Millionen Euro liegt. Und auch die Evaluierung wird vom BVDW begrüßt. Wie schon Zetsche, fordert auch der BVDW eine Umsetzung noch in der Legislaturperiode (bis September 2017).
Angesichts der rund 3.300 Verkehrstoten und etwa 400.000 Verletzten in Deutschland pro Jahr, sei der Einsatz der Technik die Lösung. Der Gesetzentwurf komme dem nach, so der BVDW. Denn die Vorteile wären nicht nur der erhöhte Komfort, sondern auch Verkehrssicherheit und effiziente Nutzung begrenzter Ressourcen.
Die Einführung sieht man schrittweise kommen, was aber zu Umbrüchen führen wird. Als Beispiel nennt man die Versicherungsbranche.
Was die Akzeptanz betrifft, so muss hier die Datensicherheit sichergestellt werden. Dafür bedarf es Standards und die Angriffsmöglichkeiten müssten reduziert werden. Hierfür sollte, wegen der raschen Entwicklung, kein Gesetz greifen, sondern internationale Vorgaben (UN ECE).