Bundeskabinett: Gesetzentwurf zum Automatisierten Fahren
Das Bundeskabinett der Großen Koalition hat eine Änderung des Straßenverkehrsgesetzes beschlossen: Computer dürfen fahren.
Der Bundesverkehrsminister hat heute vom Kabinett Grünes Licht für seinen Entwurf zum Automatisierten Fahren bekommen. Darin wird verfügt, dass der Computer dem Mensch nun rechtlich gleichgestellt ist. Das ermöglicht den Einsatz von Hoch- und wirklich Autonomen Fahrzeugen.
Bisher hatte man ein Gesetz für die Teilautonomie beschlossen, was aber wegen der Haftungsregelung noch nicht ganz ausgereift ist. Hier war auch geregelt, dass der Mensch immer aufmerksam bleiben muss. Erst diese Woche hatte der Chef von Mercedes-Benz, Dieter Zetsche, die Politik zum Handeln aufgefordert – noch in dieser Legislaturperiode sollten die Gesetze entstehen. Dieser Ruf wurde offenbar vernommen.
Die Idee, dass das Auto komplett von selbst auf der Straße fahren darf, so Dobrindt, sei der Entwicklung geschuldet. Mit dem Gesetz will man Deutschland einen Wettbewerbsvorteil verschaffen, es sei das modernste Verkehrsrecht der Welt. Damit dürfen die Fahrenden nun auch die Hände vom Lenkrad nehmen, wenn die Technik das ermöglicht.
Eine Übernahmepflicht besteht aber, wenn das System der Hochautonomie nicht mehr weiter weiß. Gibt es also eine Aufforderung des Fahrzeugs, muss der Mensch wieder das Steuer in die Hand nehmen. Dabei nennt das Ministerium ein Beispiel: Einen geplatzten Reifen. Bei den Herstellern gibt es Überlegungen dafür eine Zentrale einzurichten, wo eine Künstliche Intelligenz dem Fahrzeug Anweisungen erteilt.
Um die Schuldhaftigkeit des Fahrmanövers herauszufinden, werden künftig, so der Entwurf, Blackboxen vorgeschrieben. Darin werden alle Fahrdaten gesammelt.
Damit stehen aber noch etliche Fragen, allen voran die der Haftung, noch offen. Wie ist die Übernahme geregelt – zeitlich und in welchem Design. Der Weg für das Gesetz ist aber noch weit. Erst muss es durch den Bundestag und dann noch durch den Bundesrat. Geltung bekommt es erst, wenn es im Generalanzeiger veröffentlicht wird.