Bosch testet in Japan

Bosch testet in Japan
Bosch testet in Japan

Nun testet auch Bosch in Japan seine Prototypen und fordert einen international-rechtlichen Rahmen.

Japan holt in Sachen Autonomes Fahren auf und hat neben einer Agenda für das Autonome Fahren auch Gremium zur Frage der Haftung eingeführt. Die japanische Regierung will, so das erklärte Ziel, bis 2020 zu den Olympischen Spielen einen Shuttle-Service zur Verfügung haben, mit Autonomen Kleinbussen.

Bosch testet in Japan

Bosch testet in Japan

Vor allem Nissan, aber auch andere japanische Hersteller setzen sich für die Umsetzung des Autonomen Fahrens ein. Diese testen auf den öffentlichen Straßen des Inselstaates bereits. Zudem hat man in Japan ein Spezialzone für die Forschung Autonomer Fahrzeuge und Drohnen etabliert.

Viele Analysen sehen darin den Willen der Regierung dem demographischen Faktor zu entgegnen. Tatsächlich hat aber Deutschland Japan in der Menge der alternden Bevölkerung vom Thron gestoßen.

Für Bosch ist Japan nunmehr der dritte Testort in der Welt, denn man erprobt die Technik auch in Deutschland und den USA. Vor allem der Schritt zur Teilautonomie soll entwickelt werden. Konkret forscht Bosch an dem Autobahn-Assistenten.

Die besonderen Anforderungen in Japan sind für Bosch eine interessante Herausforderung. Denn in Japan fährt man auf der linken Spur, wie in Großbritannien, und es eröffnet sich ein anderes Verkehrsverhalten.

Als Teststrecken hat sich Bosch die Schnellstraßen rund um die Städte Tohoku und Tomei in den Präfekturen Tochigi und Kanagawa herausgesucht. Zudem testet man auf dem firmeneigenen Testgelände in Shiobara und in Memanbetsu.

Die Forschungsdaten werden unter den Teams in den drei Ländern ausgetauscht und die Karten erhält Bosch von dem Kooperationspartner TomTom.

Damit das Autonome Fahren aber auch vermarktet werden kann, muss es erlaubt werden. Aber nicht nur auf nationaler, sondern auf internationaler Ebene. Daher trifft sich eine Arbeitsgruppe der UN zur Neuregelung des Wiener Abkommens zum Straßenverkehrsrecht.

Dies wurde zwar bereits modifiziert, aber es soll nochmal bezüglich des Autonomen Fahrens geändert werden. Schon seit der letzten Änderung darf es Autonome Systeme im Auto geben, wenn der Mensch diese manuell übersteuern, respektive deaktivieren kann. Doch die Regelung R 79 besagt auch, dass die Höchstgeschwindigkeit derartige Fahrzeuge bei 10 km/h liegt. Diesem Punkt hat man sich nun ebenfalls angenommen. Im April diesen Jahres soll es dann ein Update des Verkehrsrecht geben, was dann noch mal in den nationalen Gesetzgebungen integriert werden muss.

Bosch prüft auch ein neues Vorgehen zur Sicherstellung der Systemfunktionen (Validierung). Denn ein System muss derzeit über Millionen Kilometer getestet werden. Hier sucht man nach besseren Lösungen.

Pressemitteilung

David Fluhr

Ich schreibe seit 2011 über das Thema Autonomes & Vernetztes Fahren. Ich habe Sozialwissenschaften an der HU Berlin studiert und bin seit 2012 selbstständiger Journalist. Kontakt: mail@autonomes-fahren.de

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