BGH: Dashcams eigentlich nicht erlaubt, aber bei Unfällen schon
Der Bundesgerichtshof hat die Nutzung von Dashcams grundsätzlich ermöglicht, aber nur im Fall des Unfalls.
Bisher gab es unterschiedliche Urteile der Gerichte zur Nutzung einer Kamera im Auto, die den Verkehr aufnimmt. Solche Dashcams sollten die Schuld bei Verkehrsunfällen aufzeichnen, aber sie dringen auch in die Privatsphäre ein – denn niemand sollte den Verkehr einfach so aufnehmen können.
Der Prozess, der das Grundsatzurteil hervorbrachte, fand in Sachsen-Anhalt statt. Dort sollte eine Dashcam die Schuld bei einem Unfall aufklären. Doch die Vorinstanzen haben das Bildmaterial nicht zugelassen. So wandte man sich an das BGH und das urteilte heute, das die Dashcams zulässig sind.
Der Datenschutz sei gegenüber der Feststellung der Schuld bei einem Unfall nicht zu priorisieren. Der Grund sei, dass bei einem Unfall die Daten sowieso bekannt würden. Aber das generelle Filmen bleibe weiterhin verboten, da es dem Datenschutz widerspreche. Das bedeutet aber nicht, dass man die Daten nicht verwenden darf. Es gilt also weiterhin die Abwägung im Einzelfall.
In wie weit sich das Urteil auf den Einsatz von Kamerasensoren in modernen Autos auswirkt, bleibt noch abzuwarten. Obgleich die Nutzung einer KI den Datenschutz aushebeln könnte, da es ja kein Mensch ist, der die Daten auswertet. So gibt es bereits in den USA und vor allem in China eine flächendeckende Überwachung.