Autonomes Fahren in der Bedeutung
Viele kennen noch die amerikanische Serie „Knight Rider“, bei der nicht nur Personen, sondern ebenfalls ein Auto im Mittelpunkt stand. Jenes Fahrzeug konnte auf Zuruf zum Besitzer fahren und auch mit dem Fahrer an Board selbstständig fahren. So konnte sich der Fahrer ausruhen oder gar schlafen. Von solch einem Auto träumen viele und inzwischen ist zumindest ein Teil-autonomes Fahren möglich. Solch ein autonomes Fahren ist jedoch mit einigen rechtlichen Bedenken verbunden.
Was bedeutet autonomes Fahren?
Beim autonomen Fahren übernimmt das Auto Tätigkeiten wie Bremsen, Spurwechsel, Beschleunigen und Parken selbstständig. All dies funktioniert automatisch und der Fahrer muss nur noch eingreifen, wenn die Situation gefährlich wird. Ein weiteres Ziel liegt darin, dass das Auto über einen Anruf vom Besitzer selbstständig ausparkt oder nach dem Absetzen des Fahrers selbstständig einen Parkplatz sucht. Zum Teil wurden diese Ideen bereits umgesetzt.
Welche Funktionen gibt es aktuell?
Bereits heute gibt es ein paar Funktionen im Auto, die als autonomes Fahren bezeichnet werden können. Ein gutes Beispiel ist der Tempomat, bei dem nach der eingestellten und gewünschten Geschwindigkeit das Auto selbst dafür verantwortlich ist, die Geschwindigkeit zu halten. Ebenso gibt es Spurhalteassistenten, dank derer ein Autofahrer ebenfalls nicht mehr aktiv werden muss. Ähnlich verhält es sich mit dem Abstandsassistenten, der entweder selbstständig abbremst oder dem Fahrer wichtige Hinweise gibt.
Wie wird autonomes Fahren erreicht?
Damit autonomes Fahren funktioniert, benötigt das Auto zahlreiche Sensoren. Über diese wird zum Beispiel der Abstand zum Vordermann gemessen. Solche Sensoren werden bei neuen Fahrzeugen bereits installiert, wie ein Parkassistent beweist. Damit ein Auto jedoch komplett selbstständig fahren kann, wird ein höheres Maß an Technik benötigt. So muss das Fahrzeug mit mehreren Kameras ausgestattet werden, um die Ampel zu erkennen und darauf reagieren zu können.
Nachdem die Technik noch nicht ausgereift genug ist, können Autos derzeit noch nicht komplett selbstständig fahren. So ist es noch nicht möglich, dass ein Auto auf Zuruf den Parkplatz verlässt und zum Besitzer fährt. Auch das eigenständige Einparken ist derzeit noch nicht möglich. Weitere Grenzen entstehen durch diverse Wetterbedingungen und nicht planbaren, spontanen Situationen im Verkehr. Zugleich müsste das Auto per Navi und Satellit ununterbrochen über die aktuelle Verkehrssituation informiert werden. So könnte das Fahrzeug selbstständig eine Umleitung wählen.
Tipp: Mehr zum Thema autonomes Fahren und den verschiedenen Stufen lesen Sie auf: bussgeld-info.de
Welche rechtlichen Aspekte gilt es zu beachten?
Unabhängig von der fehlenden Technik gibt es beim selbstständigen Fahren weitere Aspekte zu beachten. Einer hiervon ist der rechtliche Bereich. So stellt sich die Frage, wer bei einem Unfall haftet, wenn sich das Auto selbst gesteuert hat. Derzeit gilt noch:
- die Person, die sich im Auto befindet, muss jederzeit in das Geschehen eingreifen können
- diese Regel fällt unter die Sorgfaltspflicht des Fahrzeugführers, sogar dann, wenn das Auto autonom fährt
- passiert ein Unfall, ist somit immer der Fahrzeugführer und zudem der Halter des Fahrzeuges haftbar
Die Rechtslage gestaltet sich jedoch etwas komplizierter, nachdem es mehrere Stufen des autonomen Fahrens gibt. So gilt zum Beispiel bei der Nutzung von Assistenten, dass der Fahrer des Fahrzeuges für jeden Unfall oder Verstoß gegen die Verkehrsordnung haftet. Das wird damit begründet, dass der Assistent den Fahrer lediglich unterstützt.
Wichtig: Wer ein halbautonomes Fahrzeug führt, kann ebenfalls haftbar gemacht werden. In diesem Fall lautet die Regel: Der Fahrer muss jederzeit nach Aufforderung durch das Auto in der Lage sein, das Steuer zu übernehmen. Somit darf der Fahrer des Autos beispielsweise nicht schlafen.
Seit Mai 2021 gibt es in Deutschland ein Gesetz, das explizit erlaubt, dass ein Fahrzeug ohne Mensch gefahren werden darf. Allerdings gilt dies nur in vordefinierten Bereichen, in denen die Gefahr reduziert ist. Zugleich wurde aber festgesetzt, dass immer eine Person anwesend sein muss, die das selbstfahrende Auto überwacht und notfalls die Führung übernimmt. Das darf jedoch per Fernsteuerung geschehen.
Wer darf ein autonomes Fahrzeug führen?
Die Hoffnung, dass ein autonomes Fahren ohne Führerschein gelenkt werden darf, wird derzeit noch nicht erfüllt. Immerhin muss derjenige, der im Auto sitzt, jederzeit eingreifen und das Steuer komplett übernehmen können. Somit wird immer ein Führerschein benötigt, mit dem die erforderlichen Kenntnisse erworben wurden.
Demzufolge dürfen nur erwachsene Personen ein entsprechend ausgestattetes Fahrzeug lenken und keinesfalls Minderjährige. Wie es mit dem begleiteten Fahren im Zusammenhang mit selbstständigen Autos aussieht, steht noch nicht fest.
Jedoch gibt es einen Personenkreis, der eventuell vom autonomen Fahren profitiert: Personen mit einer körperlichen Behinderung. Für diesen Personenkreis ist es unter Umständen herausfordernd, eigenständig Auto zu fahren. Ein Auto, das fast allein fährt, könnte hier die Lösung sein. Aber auch hierüber gibt es noch keine Rechtsprechung. Das liegt daran, dass nicht festgelegt werden kann, inwiefern jemand trotz körperlicher Einschränkung das Steuer selbst übernehmen oder zumindest eingreifen kann.
Neues Gesetz tritt in Kraft: https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Artikel/DG/gesetz-zum-autonomen-fahren.html
Streitpunkte vorprogrammiert
Noch ist es nicht so weit, dass es ein vollautomatisches, autonomes Fahren gibt. Sobald dies der Fall sein wird und es zu Unfällen kommt, wird es mit Sicherheit zu einigen Gerichtsverfahren kommen. Es ist durchaus denkbar, dass sich die Fahrzeugbesitzer bezüglich der Haftung herausreden werden und versuchen, die Haftung an den Fahrzeughersteller abzuwälzen. Schließlich liegt es zum Großteil an der Technik, ob das selbstständige Fahren funktioniert oder nicht.
Andererseits darf nicht vergessen werden, dass die Technik ihre Grenzen hat. So ist inzwischen bekannt, dass viele Sensoren oder Kameras bei entsprechendem Lichteinfall nicht richtig funktionieren. Das kennen wir Menschen, wenn die Sonne so tief steht, dass sie blendet. Wer gerne fotografiert, kennt das Problem ebenfalls. Zudem ist die Technik noch nicht so weit, dass sie ohne Probleme die Geschwindigkeit vorausfahrender Fahrzeuge erkennt. Nicht zuletzt bleibt abzuwarten, wie schnell ein autonomes Auto reagieren kann, wenn plötzlich ein Tier oder Mensch auf die Straße springt.
Solange all dies noch nicht geklärt ist, wird ein autonomes Fahren nicht möglich sein.