Anhörung im Bundestag & Dobrindt’s Strategiepapier

Dobrindt im Audi A7 auf A 9
Dobrindt im Audi A7 auf A 9

Im Bundestag gab es eine Anhörung zum Gesetzentwurf des Bundesverkehrsministeriums zum Automatisierten Fahren. Und Dobrindt hat einen neuen Datenschutzansatz erarbeitet: Den Digitalpass.

Der bisherige Gesetzentwurf wurde gerade bezüglich der Frage der Haftung und der Verantwortung in Automatisierten Fahrzeugen heftig diskutiert. Schon im Vorfeld gab es Kritik an dem Vorhaben – bezüglich des Datenschutzes, noch zuvor bei der Frage der Haftung und es gab weiterer Kritikpunkte, die im Bundesrat geäußert wurden.

Dobrindt im Audi A7 auf A 9

Dobrindt im Audi A7 auf A 9

Bei der gestrigen Lesung im Bundestag wurde erneut auf den mangelnden Datenschutz verwiesen. Man forderte Änderungen im Entwurf, da es sonst dem Grundgesetz widerspreche. Es muss klar definiert sein, wer welche Daten unter welchen Fristen speichern muss, sowie die Frage der Übermittlung und Lösung. Es ist wie bei der Vorratsdatenspeicherung, welche wiederholt für illegal erklärt wurde.

Es muss außerdem geklärt werden, wer für etwaige Ansprüche ansprechbar sein soll. Daher forderten einige Datenschutzbeauftragte, die Daten nur bei Unfällen und nur für eine spezifizierte Zeit (als Beispiel wurden 20 Sekunden genannt) zu erheben. Das würde nach deren Ansicht ausreichen, um den Fehler zu finden oder die Schuldfrage zu klären. Die Betroffenen müssten wissen, was mit ihren Daten geschieht.

Die von den Datenschutzbeauftragten erarbeiteten Änderungsvorschläge seien vom Bundesverkehrsministerium schlicht ignoriert worden. Dieser sei schon vor einiger Zeit erarbeitet worden.

Der ADAC erklärte jedoch, dass es mehr Daten bräuchte, als nur bei Unfällen. Auch die Daten bei Verkehrsverstößen sollten erfasst werden, da sich die Leute sonst immer, mit Verweis auf das Autonome System im Auto, unschuldig bekennen würden. Hier wurde als Beispiel ein Rotlichtdelikt genannt. Auch andere Daten wären von Interesse, aber um die Akzeptanz zu erhöhen, sollte man zunächst nur eine geringe Datenauswahl erheben.

Des Weiteren war die Frage der Haftung umstritten, wobei die Verantwortung unverhältnismäßig hoch bei den Fahrenden läge. Wenn man viel Geld für die Assistenzsysteme ausgibt und immernoch in der Haftung dafür läge, würde der erhoffte Mehrwert ausbleiben. Daher empfiehlt man bei der Haftung eine aufgeteilte Verantwortung. Wenn das Auto, während eines Unfalls, vom Computer gesteuert wird, sollte auch der Hersteller dafür haften.

Wenn man jetzt untätig bleibe, so eine weitere Stimme während der Anhörung, würde die internationale Autoindustrie Fakten schaffen. Bei der Frage der Übergabezeit, empfiehlt man eine Regelung auf internationaler Ebene.

Der VDA (Verband der deutschen Autoindustrie) sah dies natürlich etwas anders. Der Mensch müsse beim Automatisierten Fahren eine gewisse Aufmerksamkeit behalten. Die Haftungsfrage sei mit der “bestimmungsgemäßen Verwendung” im Prinzip geklärt. Auch für Eric Hilgendorf ist das im Prinzip der richtige Weg, jedoch müsse klar erkenntlich sein, welcher Fahrmodi gerade aktiv ist. Es müssten entsprechende Warnungen erscheinen, wenn man den Rahmen der bestimmungsgemäßen Verwendung verlässt.  Dabei müsse aber auch Rücksicht auf etwaige Hackingangriffe oder Systemausfälle nehmen.

Quelle

Strategiepapier zum Datenschutz

Der Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) hat – auch mit Blick auf die Anhörung – ein Strategiepapier entwickelt. Darin soll der Datenschutz im Fahrzeug in einen rechtssicheren Rahmen gebettet werden.

Die Idee ist ein Digitalpass, in dem die Datenerhebungen vermerkt sind. Das Konzept basiert darauf, dass die Daten die im Zusammenhang mit dem Auto anfallen, den Fahrzeughaltenden gehören. Also nicht diejenigen die Fahren, sondern die Person, die das Auto angemeldet hat.

Daten seien auf Grund ihrer Immaterialität nicht eigentumsfähig. Dies will man nun ändern, damit man Daten rechtlich als Sachen definieren kann. Derzeit schafft ein Auto 25 GB an Daten in der Stunde, so die Welt, der das Papier exklusiv vorliegt.

Die Begehrlichkeiten bezüglich der Daten liegen sowohl bei der Versicherungsindustrie, als auch bei Kartenanbietern, Werkstätten und Autoproduzenten. Daher will man die Datenschöpfung durchaus zulassen und auch mehren, aber unter dem Mantel des Datenschutzes.

Zu diesen Daten zählt das Strategiepapier das Wetter, die Strecke, sowie Staus und Gefährdungen. Damit will man den Verkehrsfluss verbessern. Die Datenverarbeitung soll aber nur anonymisiert und pseudonymisiert erfolgen.   Tatsächlich plant VW einen solchen Vorstoß bereits. Nur wenn es eine Einwilligung gibt, so das Papier, darf diese Sicherheitseinstellung umgangen werden. Hierfür muss aber ein Widerrufsrecht garantiert sein.

Und es soll möglich sein, statt mit Daten auch mit Geld zu zahlen. Bisher nutzt man kostenlose Dienste, wofür man aber tatsächlich mit seinen Daten zahlt. Künftig sollen “kostenlose” Dienste auch bezahlbar werden.

Welche Daten erhoben wurden und wofür sie genutzt werden, soll in dem Digitalpass vermerkt werden. Alle  anonymisierten Daten, die durch den Staat erhoben werden, sollen zur Verbesserung des Verkehrsfluss der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden.

David Fluhr

Ich schreibe seit 2011 über das Thema Autonomes & Vernetztes Fahren. Ich habe Sozialwissenschaften an der HU Berlin studiert und bin seit 2012 selbstständiger Journalist. Kontakt: mail@autonomes-fahren.de

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